Rheinland-Pfalz Wie Kinder unter der Corona-Pandemie gelitten haben - und was die Grünen dagegen tun wollen

Mainz · Kinder und Jugendliche aus ärmeren Verhältnissen haben besonders unter den Einschränkungen in der Corona-Pandemie gelitten. Die Grünen im Land erklären, wie sie darauf reagieren wollen.

Corona-Folgen bei Kindern: Was die Grünen dagegen tun wollen
Foto: Roland Weihrauch/dpa/Roland Weihrauch

Schulschließungen, eingeschränkte Freizeit, wenig Sozialkontakte: Die psychische Belastung von Kindern und Jugendlichen war in der Corona-Pandemie deutlich höher als davor. Diese Ergebnisse gehen aus Befragungen der Copsy-Studie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf hervor. Nach zweimaliger Verschlechterung der Werte hat die letzte Befragung zu Beginn des Jahres gezeigt, dass die Belastung wieder leicht gesunken ist.

Hohes Armutsrisiko für Kinder in Rheinland-Pfalz

Besonders betroffen von den negativen Entwicklungen waren der Copsy-Studie zufolge finanziell benachteiligte Familien und Familien mit Migrationshintergrund. Aus den Studienergebnissen und der Antwort auf eine Große Anfrage des Familienministeriums zu den Pandemieauswirkungen auf Kinder und Jugendliche wollen die Grünen im Land nun Konsequenzen ziehen. „Es ist notwendig, eine strukturelle Armutsbekämpfung mit einem ganz neuen System anzugehen“, sagte Lisette Stuppy, familienpolitische Sprecherin der Grünen im Landtag, am Dienstag in Mainz.

Die Armutsrisikoquote in Rheinland-Pfalz beträgt laut Ministerium für unter 18-Jährige in Rheinland-Pfalz 21,2 Prozent und liegt leicht über dem Bundesschnitt. Stuppy verspreche sich viel von der geplanten Kindergrundsicherung, für die es im Herbst 2023 einen Entwurf vom Bund geben soll. Rheinland-Pfalz habe dem Bundesfamilienministerium Pilot-Standorte angeboten, um das Konzept zu erproben. Aller Voraussicht nach könnte es bei der Kindergrundsicherung für Familien neben einem Grundbetrag einen Zusatzbetrag geben, der vom Einkommen abhängt.

Mehr Beteiligung soll Kinder stärken

In Rheinland-Pfalz wollen die Grünen als Lehre aus der Pandemie die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen stärken. Die Grünen-Fraktion bezieht sich dabei auf Ergebnisse einer Jugendstudie im Auftrag des rheinland-pfälzischen Familienministeriums. Daraus ging hervor, dass sich gut zwei Drittel der jungen Menschen mehr Mitbestimmung am Wohnort, in der Politik, in der Schule, aber auch bei der Gestaltung von Corona-Regeln wünschen.

Vor allem junge Erwachsene aus finanziell belasteten Familien hätten ihre Belange bei der Gestaltung der Maßnahmen nicht genügend berücksichtigt gesehen, sagte Pia Schellhammer, Parlamentarische Geschäftsführerin. In dieser Gruppe waren laut Studie die Zukunftssorgen deutlich ausgeprägter als in Vergleichsgruppen. Beteiligung könne die Kinder und Jugendlichen resilienter gegen Krisen machen, so Schellhammer.

Grüne wollen Jugend-Interessenvertretung

Nach Ansicht der Grünen muss deshalb die Jugendbeteiligung in den Gemeinden und Kreisen stärker ausgebaut werden. Auf Landesebene soll 2023 ein Jugendbeirat als Dachverband eingerichtet werden. „Das soll kein Gremium sein, wo man sich zweimal im Jahr bei Kaffee und Kuchen trifft“, sagte Fabian Ehmann, jugendpolitischer Sprecher der Grünen. Er verspreche sich davon eine ernsthafte Interessenvertretung. Ehmann lehnte zugleich die vom CDU-Fraktionsvorsitzenden Christian Baldauf geforderte Einführung eines Pflichtdienstes ab. Vielmehr wolle man weiter für das Absenken des Wahlalters auf 16 Jahre werben. Dafür braucht die Ampel-Koalition im Landtag allerdings eine Zweidrittelmehrheit - die CDU lehnt die Idee jedoch ab.

Schulschließungen vermeiden

Ob es coronabedingt wieder zu Einschränkungen für Kinder und Jugendliche kommen wird, will das Familienministerium in der Großen Anfrage der Grünen nicht endgültig beantworten, sondern von der Entwicklung des Infektionsgeschehens abhängig machen. „Es bleibt der Wille, der Landesregierung, Schul- und Kita-Schließungen zu vermeiden“, heißt es. Im bisherigen Entwurf des neuen Infektionsschutzgesetzes besteht in Schulen lediglich die Möglichkeit, das Masketragen ab der fünften Klasse zur Aufrechterhaltung des Präsenzbetriebs vorzuschreiben.

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