Corona in Rheinland-Pfalz Diese Quarantäne-Regeln gelten aktuell für Geimpfte, Ungeimpfte und Kinder

Trier · Zwar sinken die Corona-Fallzahlen in Rheinland-Pfalz derzeit stetig. Doch Neuinfizierte erwartet in den meisten Fällen weiterhin die häusliche Isolation. Daneben gibt es aber auch Ausnahmen – und eine wichtige Neuerung. Was aktuell gilt.

Corona in RLP: Diese Quarantäne-Regeln gelten für Geimpfte, Ungeimpfte und Kinder
Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Seit dem 3. April sind zahlreiche Corona-Beschränkungen in Rheinland-Pfalz weggefallen. Grundsätzlich bestehen aber weiterhin die bisher gültigen Quarantäne-Regeln für positiv getestete Menschen oder enge Kontaktpersonen. Die aktuell gültige Rechtsgrundlage für die Corona-Maßnahmen ist die 33. Corona-Bekämpfungsverordnung. Dazu die wichtigsten Fragen und Antworten:

Wer muss sich in Quarantäne begeben?

  • Positiv getestete Personen: Wer nachweislich mit dem Coronavirus infiziert ist, muss sich in Isolation begeben. Als Nachweise gelten die üblichen Corona-Tests – auch selbst durchgeführte Schnelltests. Das bedeutet: Wer positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestet ist, muss unverzüglich und ohne Aufforderung des Gesundheitsamtes nach Hause gehen und dort verbleiben.
  • Enge Kontaktpersonen des Positiv-Getesteten
  • Covid 19-Krankheitsverdächtige
  • Menschen, die aus Risikogebieten einreisen
  • In Quarantäne begeben müssen sich auch Menschen, die im selben Hausstand der positiv getesteten Person leben – also zum Beispiel der Ehepartner oder Lebensgefährte. Ausnahme: Hausstandangehörige, die symptomfrei sind und seit dem Zeitpunkt der Testung sowie in den letzten zehn Tagen vor der Testung keinen Kontakt zu der infizierten Person hatten, müssen nicht in Quarantäne. Dem Angehörigen wird in diesem Fall aber empfohlen, vorerst nicht in den gemeinsamen Hausstand zurückzukehren.

In einigen weiteren Fällen müssen sich enge Kontaktpersonen oder Hausstandsangehörige einer positiven Person nicht isolieren. Die häufigsten Fälle sind folgende:

  • Bei drei Einzelimpfungen ist man dauerhaft ab der dritten Impfung von einer Absonderungspflicht befreit.
  • Wer zwei Einzelimpfungen erhalten hat, ist sofort nach der zweiten Impfung bis zum Ablauf von 90 Tagen von einer Absonderung befreit. Diese Regelung gilt allerdings nur noch bis zum 30. September 2022. Danach ist für eine Befreiung eine weitere Impfung nötig.
  • Wer eine Corona-Infektion überstanden hat, ist ab dem 29. Tag nach der Positiv-Testung bis zum Ablauf von 90 Tagen von einer Absonderung befreit.
  • Daneben gibt es mehrere weitere Fallgestaltungen, die auch zu einer Befreiung von der Absonderungspflicht führen können. Nähere Informationen dazu finden Sie etwa auf der Corona-Informationsseite des Landes Rheinland-Pfalz.

Wer gilt als „enge Kontaktperson“?

Ein enger Kontakt besteht zum Beispiel dann, wenn man beim Sprechen oder Atmen ohne Schutzmaske länger als zehn Minuten einen Mindestabstand von 1,5 Metern unterschritten hat. Selbst bei einem Maskenschutz kann ein enger Kontakt bestehen, wenn man sich länger als zehn Minuten in einem Raum aufgehalten hat, in dem eine erhöhte Anzahl an infektiösen Aerosolen anzunehmen ist. Wer als enge Kontaktperson gilt, hat das Robert-Koch-Institut in mehreren Fallbeispielen auf seiner Internetseite beschrieben.

Wie lange müssen sich Infizierte isolieren?

Wer positiv auf das Coronavirus getestet wurde, muss zehn Tage in die häusliche Isolation. Dasselbe gilt für enge Kontaktpersonen und Angehörige desselben Hausstandes, die sich absondern müssen. Nach Ablauf der zehn Tage endet die Absonderung automatisch – auch ohne einen weiteren Corona-Test.

Lässt sich die Absonderungszeit verkürzen?

Wer sich in häuslicher Isolation befindet, kann sich vor Ablauf der zehntägigen Absonderungszeit freitesten: Dies ist ab dem siebten Tag möglich. Dazu muss ein PoC-Test durch dafür geschultes Personal durchgeführt werden. Voraussetzung ist aber, dass in den letzten 48 Stunden vor dem PoC-Test keine Corona-typischen Symptome mehr vorliegen. In diesem Fall – nämlich um einen Corona-Test durchzuführen – darf der Positiv-Getestete seine häusliche Isolation grundsätzlich verlassen.

Die Absonderung von zehn oder sieben Tagen gilt ab dem Tag, an dem das Ereignis stattfand, das zur Quarantäne führte: Also entweder ein positiver Corona-Test oder der Zeitpunkt, an dem der letzte Kontakt mit einer positiv getesteten Person stattfand.

Welche Quarantäne-Regeln gelten für Kinder?

Auch bei bei Menschen unter 18 Jahren gilt: Wer positiv getestet oder Covid-19-krankheitsverdächtig ist, muss sich in die Absonderung begeben.

Anders sieht es aus, wenn Minderjährige lediglich als enge Kontaktperson einer positiv getesteten Person eingestuft sind. In diesem Fall müssen sie sich – unabhängig von ihrem Impfstatus – nicht absondern.

Kann man mit einer Corona-Infektion arbeiten gehen?

Dies ist tatsächlich eine Neuerung in den Quarantäne-Bestimmungen. Seit dem 2. April können nämlich Menschen, die sich eigentlich absondern müssten, eine sogenannte Arbeitsquarantäne vereinbaren. Die Arbeitsquarantäne erlaubt es den betroffenen Beschäftigten, ihre häusliche Isolation zu verlassen, um zu ihrem Arbeitsort zu gehen und dort zu arbeiten. Dafür müssen aber gewisse Vorkehrungen getroffen werden – das sind vor allem besondere Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz. Diese Regelung soll mögliche Personalausfällen in den Betrieben verhindern.

Wer kann eine Arbeitsquarantäne vereinbaren?

Entscheidende Voraussetzung für eine Arbeitsquarantäne ist, dass der Betroffene symptomfrei ist: Dann können sowohl positiv getestete Personen, als auch Hausstandsangehörige oder enge Kontaktpersonen eine Arbeitsquarantäne mit ihrem Arbeitgeber vereinbaren.

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