Jubel in der Nachbarschaft

KELBERG. (vog) Freudensprünge in der Hauptstraße eines kleinen Eifeldorfes in der Verbandsgemeinde Kelberg: Ein verurteilter Sexualstraftäter, der gegen Auflagen seit drei Jahren auf freiem Fuß war und so weiterhin Tür an Tür mit einem seiner Opfer lebte, wurde am Montagabend überraschend festgenommen.

Ein geschickter Schachzug der Staatsanwaltschaft Trier hat Manfred S. jetzt hinter Gitter gebracht. "Boah, das ist das schönste Geschenk meines Lebens", sagt der 18-jährige Nachbarsjunge, der von 1994 bis 2000 von Manfred S. in schwerstem Umfang sexuell missbraucht wurde, als er von dessen Festnahme erfährt. Erleichterung macht sich erst nach und nach in der Familie breit. Zu stark war die tägliche Gefahr der Eskalation, zu stark die unterdrückten Emotionen. Zu lang der Weg über die Gerichte. Der Familienvater beschreibt: "Als die Polizei kam und dann das Licht in dessen Schlafzimmer anging, er dann mit einer Tasche aus dem Haus kam und mit der Polizei weg- fuhr, konnten wir es kaum glauben." Erst als gestern die Lichter im Nachbarhaus ausblieben, begann bei der Familie "langsam der Glaube an die gerechte Strafe". Manfred S. war im November 2003 zu sechs Jahren und drei Monaten Haft in 22 Fällen, verübt an vier Jungen im Alter von neun bis 15 Jahren, verurteilt worden (der TV berichtete). Der Haftbefehl war allerdings schon im Februar 2002, direkt nach den Anzeigen, gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte 19 der 22 Fälle in einem Revisionsverfahren, hob aber die Gesamtstrafe auf. Die neue Verhandlung vor dem Landgericht Trier brachte am 21. Dezember 2004 dem 64-jährigen Rentner fünf Jahre und drei Monate Freiheitsstrafe ein.Richterin gibt den entscheidenden Hinweis

Da Manfred S. alle Auflagen erfüllte und das Gericht keine Fluchtgefahr sah, blieb er auf freiem Fuß. "Auf Anregung der Vorsitzenden Richterin Irmtrud Finkelgruen haben wir dann überprüft, ob nicht auch eine Vollstreckung der vom BGH bestätigten Einzelstrafen geht. Es geht tatsächlich, und deshalb haben wir konsequent gehandelt und die Haft angeordnet", erklärt Horst Roos, Leitender Oberstaatsanwalt. Die Polizeiinspektion Daun wurde per Fax informiert. Manfred S. muss der Besuch der Polizeibeamten zunächst kurios vorgekommen sein, hatte er sich doch am Montagmorgen ordnungsgemäß - wie seit drei Jahren im Wochenturnus - gemeldet. Auch Georg Barth, Rechtsanwalt der Nachbarfamilie, hatte bei Finkelgruens Ausführungen gut aufgepasst. Barth: "Sie gab den versteckten Hinweis, dass vom BGH rechtskräftig angesehene Einzelstrafen bei besonderen Umständen vollstreckt werden können." Er stellte bei der Staatsanwaltschaft Trier am 23. Dezember den Vollstreckungsantrag. Eugen Ritzdorf, Verteidiger des Sexualstraftäters, bemüht sich derweil darum, die Inhaftierung rückgängig zu machen. Er erklärt: "Kurz vor der Dezember-Verhandlung erfuhr mein Mandant von seiner Krebserkrankung. Vielleicht steht eine Operation an. Für den vierten Januar war eine Computertomografie angesetzt." Auf jeden Fall wird sich Manfred S. am 18. Januar vor dem Landgericht Trier für die noch drei offen stehenden (vom BGH beanstandeten) Fälle sexuellen Missbrauchs verantworten müssen. Vermutlich werden dann noch einige Monate auf seine Freiheitsstrafe draufgepackt.

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