Wohnungsnot FDP-Jugendverband kritisiert geplantes Airbnb-Gesetz für Rheinland-Pfalz

Mainz/Trier · Die Landesregierung will es Kommunen erlauben, über Satzungen die Online-Vermietungen an Touristen einzudämmen. Das findet nicht nur Freunde in Rheinland-Pfalz.

Junge Liberale in Rheinland-Pfalz lehnen ein Airbnb-Gesetz ab, das Online-Vermietungen erschwert
Foto: dpa/Jens Kalaene

Der Jugendverband der FDP, die gemeinsam mit der SPD und den Grünen die Ampelkoalition in Rheinland-Pfalz bildet, lehnt ein geplantes Airbnb-Gesetz ab. Luca Lichtenthäler, Landeschef der Jungen Liberalen, wettert in Richtung des SPD-geführten Bauministeriums: „Die Bestrebungen Airbnb per Gesetz zu bekämpfen, sind nicht mehr als ein Feigenblatt, um das eigene Versagen in der Wohnungspolitik zu verschleiern.“

Lichtenthäler kritisiert, die Sozialdemokratie reguliere den Wohnungsmarkt kaputt. Statt Chancen der Share-Economy zu nutzen, stampfe Bauministerin Doris Ahnen sie mit dem Argument ein, dass sich der Wohnraummangel nicht verschärfen dürfe. Lichtenthäler hält dagegen, dieser könne ohnehin nur bekämpft werden, indem neue Wohnungen entstehen. „Statt Mieten zu deckeln und Airbnb in die Schranken zu weisen, müssen wir das Bauen attraktiver und günstiger machen“, fordert der Juli-Landeschef. Ministerin Ahnen habe dabei noch viel zu tun. Lichtenthäler fordert, das Landeswohnraumförderungsgesetz auf Entbürokratisierungen zu prüfen, die Grunderwerbssteuer zu senken und Abschreibungsraten für Gebäude zu erhöhen.

Das Kabinett berät heute über einen Gesetzesentwurf, der Kommunen künftig Satzungen erlauben soll, die die Zweckentfremdung von Wohnraum vermieten. Kritiker monieren dies besonders bei Internetportalen wie Airbnb, worüber Touristen online Wohnungen und Zimmer anmieten können. Städte wie Trier und Mainz fürchten, die Portale verknappen Wohnraum, weil Vermieter oder Investoren ganze Wohnungen lieber dauerhaft an Touristen vermieten, um mehr Kasse zu machen.

Kommunen sollen selbst entscheiden, ob sie von dem Gesetz Gebrauch machen, weil sie die örtlichen Verhältnisse besser kennen. Wo unter anderem Wohnraum länger als zwölf Wochen im Jahr genutzt werde, um Touristen zu beherbergen, könnten Kommunen danach einschreiten. Zweckentfremdung sei es auch, wenn mehr als die Hälfte des Wohnraums gewerblich genutzt werde oder Wohnungen länger als sechs Monate im Jahr leer stehen. Wer ohne Genehmigung gegen Satzungen verstößt, dem droht eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro.

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