Trierer Brückenspringer-Prozess gegen drei Polizisten: Verteidiger fordern ausführliche Filmanalyse

Trier · Noch ist nicht absehbar, wann der seit einem Monat laufende Prozess gegen drei Polizisten vor dem Trierer Amtsgericht zu Ende geht. Ihre Verteidiger versuchen mit allen Mitteln zu beweisen, dass zu Unrecht wegen falscher Beschuldigung angeklagt sind.

 Schauplatz Römerbrücke: Was sich dort tatsächlich im Juni 2013 ereignet hat, muss nun vor Gericht geklärt werden. tv-foto: Mechthild schneiders

Schauplatz Römerbrücke: Was sich dort tatsächlich im Juni 2013 ereignet hat, muss nun vor Gericht geklärt werden. tv-foto: Mechthild schneiders

Foto: Mechthild Schneiders (mehi) (g_wissen

Nach über eine Stunde im Zeugenstand verlässt die Zeugin anscheinend genervt den Gerichtssaal. Die 25-jährige Studentin ist vor drei Jahren dabei gewesen, als ein Bekannter von ihr aus vermutlich alkolbedingtem Übermut im Morgengrauen von der Trierer Römerbrücke in die Mosel gesprungen ist und danach einen größeren Polizeieinsatz ausgelöst hat.

Drei der damals beteiligten Polizisten - eine Kommissarin (32), ein Kommissar (36) und ein Oberkommissar (35) - sitzen seit einem Monat auf der Anklagebank des Trierer Amtsgerichts. Ihnen wird vorgeworfen, den 37-jährigen Brückenspringer, der unverletzt geblieben war und sich freiwillig bei den Polizisten auf der Römerbrücke gemeldet hat, falsch beschuldigt zu haben, Widerstand geleistet zu haben .

Doch auch die Zeugin kann, wie auch schon andere Zeugen zuvor, nicht wirklich viel Erhellendes beitragen. Immer wieder beruft sie sich drauf, sich nicht an das Geschehen erinnern zu können. Ein Video, das ein Bekannter des Brückenspringers heimlich von dem Polizeieinsatz gemacht hat, das auf den ersten Blick zeigt, dass der 37-Jährige offenkundig keinen Widerstand geleistet hat, will die Zeugin erstmals kurz vor Beginn des Prozesses gesehen haben. Derjenige, der es gemacht hat, soll es ihr auf ihr Handy geschickt haben. Dabei verstrickt sie sich immer wieder in Widersprüche, behauptet zunächst, sie habe das Video gelöscht. Erst als Richter Hans-Jürgen Ferring sie bittet, noch mal auf dem Handy nach zu sehen, gibt sie zu, dass das Video noch immer vorhanden sei.

Für die Verteidiger der drei Polizisten ist das Video der Dreh- und Angelpunkt des Prozesses. Während der Richter durchblicken lässt, dass darauf nicht zu erkennen sei, dass der Brückenspringer, anders wie von den Beamten in ihrem Einsatzbericht geschildert, versucht habe, einen Polizisten zu schlagen, sich zu befreien oder Widerstand zu leisten, wollen die Anwälte beweisen, dass möglicherweise nicht alles auf dem knapp zweiminütigen Film zu sehen ist.

Verteidiger Frank Tenbrock beantragt daher eine Analyse des Videos etwa durch Spezialisten des Landeskriminalamtes. Sie sollen untersuchen, aus welchem Winkel gefilmt worden ist und ob aus den Bewegungen des 37-Jährigen zu erkennen ist, dass er habe fliehen wollen. Eine Sprachanalyse des Videos, bei der Wissenschaftler der Trierer Uni versucht haben, die zu hörenden Sprachfetzen einzelnen Personen zuzuordnen, zweifeln die drei Verteidiger an.

Sie versuchen mit allen Mitteln zu beweisen, dass der Brückenspringer Widerstand geleistet hat, sich gegen das auf dem Video zu sehende harte Vorgehen der Polizisten gewehrt hat. Werden die Beamten wegen falscher Beschuldigung verurteilt, droht ihnen der Job-Verlust. Verteidiger Andreas Ammer wirft Zeugen sogar vor, zu lügen und sich bewusst an das Geschehen vor drei Jahren nicht mehr erinnern zu können.

Richter Ferring deutet allerdings an, dass er es für möglich hält, dass die Beamten Fehler gemacht haben könnten. So nennt er den Tage nach dem Einsatz gefertigten Bericht "bedenklich", weil das im Video zu erkennende Geschehen nicht richtig oder unvollständig wiedergebe. Auch kritisiert er, dass der 37-Jährige, der nach dem Sprung von den Polizisten mit auf die Wache genommen worden ist, nicht untersucht worden sei, obwohl die Beamten Suizidgefahr vermuteten.

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