Aktuelle Fallzahlen 29 Corona-Neuinfektionen in Trier und im Landkreis am Samstag

Auch am Samstag haben in Trier und im Umland Menschen neu mit dem Corona-Virus infiziert. Hier sind die Details:

29 Corona-Neuinfektionen in Trier und im Landkreis
Foto: dpa/Tom Weller

Am heutigen Samstag wurden dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg 29 weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet. Diese verteilen sich wie folgt: 17 aus dem Landkreis und 12 aus der Stadt Trier.

Die Zahl der seit dem 11. März nachweislich mit dem Corona-Virus infizierten Personen steigt auf 4081 (1519 in der Stadt Trier und 2562 im Landkreis Trier-Saarburg).

Die 7-Tage-Inzidenz liegt in der Stadt Trier bei 81,6 und im Landkreis bei 82,3 Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen pro 100.000 Einwohnern.

Die Zahl der aktuell Infizierten ist leicht gesunken und liegt aktuell bei 426 – 17 weniger als gestern. Diese verteilen sich wie folgt: 276 im Landkreis und 150 in der Stadt Trier.

Insgesamt 42 Patienten aus dem Landkreis und der Stadt Trier werden zurzeit stationär behandelt. 29 Patienten werden im Corona-Gemeinschaftskrankenhaus in Trier behandelt, 5 im Kreiskrankenhaus Saarburg und 8 im St. Josef Krankenhaus Hermeskeil.

Die Infektionszahlen verteilen sich im Landkreis Trier-Saarburg wie folgt auf die Verbandsgemeinden:

VG Hermeskeil: 459

VG Konz: 648

VG Ruwer: 193

VG Saarburg-Kell: 642

VG Schweich: 338

VG Trier-Land: 282

Neue Corona-Bekämpfungsverordnung tritt am Montag in Kraft

Die inzwischen 15. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes, in der die jüngsten Bund-Länder-Beschlüsse zur Verlängerung des Lockdowns umgesetzt werden, tritt am Montag, 11. Januar in Kraft und gilt vorerst bis zum 31. Januar. Die Verordnung ist auf der Internetseite des Landes sowie des Landkreises zu finden.

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen.

Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.

Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.

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