Corona 15 Neuinfektionen in Trier und im Landkreis – Inzidenz sinkt

Trier/Saarburg · 15 weitere Infektionen mit dem Coronavirus wurden dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg am Donnerstag gemeldet – elf aus dem Landkreis und vier aus der Stadt Trier. Die Zahl der seit dem 11. März 2020 nachweislich mit dem Coronavirus infizierten Menschen beträgt nunmehr 7008 (2654 in der Stadt Trier und 4354 im Landkreis Trier-Saarburg).

Corona: 15 Neuinfektionen in Trier und im Kreis Trier-Saarburg
Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Die Sieben-Tage-Inzidenz – Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner – liegt nach Angaben des Robert-Koch-Institutes in Trier bei 30,5 und im Landkreis Trier-Saarburg bei 44,2.

Seit Mittwoch wurden dem Gesundheitsamt keine weiteren Nachweise von Virus-Mutationen gemeldet. Damit bleibt es bei insgesamt 1368 Virus-Varianten, davon 1265 Mal die „britische“ Viren-Mutation B.1.1.7. und 74 Mal die „südafrikanische“ Virus-Mutation B.1.351. Weitere 29 Fälle müssen noch genauer differenziert werden.

Zahl der aktuell infizierten Menschen deutlich gesunken

Die Zahl der aktuell Infizierten ist spürbar gesunken und liegt aktuell bei 372 – 49 weniger als am Mittwoch. Diese verteilen sich wie folgt: 267 im Landkreis und 105 in der Stadt Trier. 12 Patienten aus dem Landkreis und der Stadt werden aktuell stationär in vier Krankenhäusern versorgt.

Die Infektionszahlen verteilen sich im Landkreis Trier-Saarburg wie folgt auf die Verbandsgemeinden (VG): VG Hermeskeil: 691, VG Konz: 1006, VG Ruwer: 442, VG Saarburg-Kell: 1120, VG Schweich: 620, VG Trier-Land: 475.

Gesundheitsamt: AHAL-Regeln strikt beachten und verantwortungsvoll handeln

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät unverändert, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen.

Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.

Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.

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