Ende des Straßenstrichs nicht in Sicht - Bürger ärgern sich über Prostitution in Wasserbilligerbrück und Igel

Langsur/Igel · Nachmittags gegen 15 Uhr beginnt für die Prostituierten die Arbeit an der B 49 bei Igel und bei Wasserbilligerbrück. Sie bieten Sex gegen Geld an. Diesen Straßenstrich wollen die Ortsgemeinden Langsur und Igel verbieten lassen.

Langsur/Igel. Ein "Skandal im Sperrbezirk" ist es nicht gerade. Und das aus einem einfachen Grund: Zwar beschweren sich immer wieder Bürger, dass Prostituierte an der B 49 bei Igel und im Langsurer Ortsteil Wasserbilligerbrück auf Kundenfang gehen. Doch liegen die beiden Orte nicht in einem Sperrbezirk. Deshalb ist die Prostitution dort weiter erlaubt.
Rüdiger Artz und Franz-Josef Scharfbillig wollen diesen Zustand ändern. Sie sind Ortsbürgermeister von Langsur und Igel und fordern, dass das Anbieten käuflicher Liebe in der Öffentlichkeit verboten wird. Bereits vor Monaten haben sie sich deshalb an die Verbandsgemeinde Trier-Land und an die Kreisverwaltung Trier-Saarburg gewandt. Das Ziel der beiden Ortschefs und ihrer Gemeinderäte: So wie die Verbandsgemeinden Schweich und Ruwer soll auch aus ihren Gemeinden ein Sperrbezirk werden.
Warum das so sein muss, sagt Ortsbürgermeister Artz: "Die Frauen laufen immer wieder auf die Straße. Das führt teilweise zu gefährlichen Situationen." Zudem hinterließen die Frauen Kondome und Kosmetikabfälle wie Taschentücher in der Nähe des Radwegs. Auch in den Weinbergen fänden sich immer wieder die Hinterlassenschaften der Schäferstündchen, sagt der Ortsbürgermeister. Zwei Frauen sollen unweit der Fahrbahnverschwenkung am Ortseingang aus Richtung Igel ihrem Gewerbe nachgehen. Nach Auskunft von Franz-Josef Scharfbillig ist das die aus Sicherheitsgründen aufgegebene Bushaltestelle an der B 49 in Fahrtrichtung Trier am Feilenkreuz.
Eine Reaktion auf den Wunsch des Gemeinderats aus dem Spätherbst hat es nach Auskunft von Artz nicht gegeben.
Das Unbehagen der Bürger in den beiden Trier-Land-Gemeinden ist auch Thomas Müller bekannt. Der Pressesprecher der Kreisverwaltung Trier-Saarburg sagt, dass ganze Verbandsgemeinden per se nicht zu Verbotszonen erklärt werden könnten. Das sei zwar vor einigen Jahren für die Verbandsgemeinden Schweich und Ruwer gemacht worden. Heutzutage ginge das jedoch nicht mehr.
Grundsätzlich gelte, dass Prostitution erlaubt sei. Verboten werden könne sie nur dann, wenn dadurch Gefahren entstehen könnten. Beispiel: Potenzielle Kunden bremsen ihre Fahrzeuge an unübersichtlicher Stelle abrupt ab, um in Verhandlungen über käuflichen Sex zu treten. Die schiere Anwesenheit der Frauen reiche laut Müller nicht aus, um ein Verbot auszusprechen.Extra

In Deutschland wie in Luxemburg ist Prostitution grundsätzlich erlaubt. In den Ländern Thüringen, Bayern und Baden-Württemberg ist sie in Gemeinden unter 35 000 beziehungsweise 30 000 Einwohnern landesweit verboten. In der Region Trier gibt es Verbote für die Verbandsgemeinden Schweich, Saarburg, Hermeskeil, Irrel, Prüm, Speicher, Gerolstein und teilweise für die Stadt Wittlich. har

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