"Heroin verbreitet großes Elend"

Trier · 17 Mal hat sich ein 28-Jähriger in den Niederlanden, in Bremen und Trier Heroin beschafft und außerdem mit Amphetamin gedealt. Die Dritte Große Strafkammer des Landgerichts Trier verurteilte den geständigen Wittlicher zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten.

Trier. Die Verhandlung gegen einen 28-jährigen Wittlicher vor dem Landgericht Trier gibt Einblicke in typische Abläufe der Drogenszene.

Die Beschaffung: Ein- bis zweimal im Monat organisierte der Angeklagte nach eigener Aussage eine Autofahrt in die Niederlande, gemeinsam mit einem Bekannten aus Wittlich. Die beiden bestellten die gewünschte Menge per Telefon bei ihrem Stammdealer in Kerkrade. "Dort haben wir uns auf der Straße getroffen und die Drogen bekommen", schildert der Angeklagte den Ablauf. Meist kaufte er 15 Gramm für etwa 250 Euro.
Der Schmuggeltrick: Der 28-Jährige hielt die Päckchen mit dem Rauschgift während der Rückfahrt nach Wittlich immer in der Hand, um sie bei einer Kontrolle schnell aus dem Fenster werfen zu können. "Das habe ich gemacht, als uns eine Motorradstreife angehalten hat. Danach sind wir zu der Stelle zurückgefahren und haben uns das Heroin wiedergeholt", sagt er. Ein Kilo Amphetamin versteckte er unter dem Handschuhfach.

Der Konsum: Der Wittlicher ist seit Jahren heroinabhängig, spritzte sich täglich maximal ein halbes Gramm. Das habe ihm gereicht: "Bei uns in der Gegend ist das Zeug stark, nicht so gestreckt wie in Bremen." Einen Teil des Stoffs habe er regelmäßig an zwei enge Bekannte weitergegeben. Gewinn habe er aber nur mit dem Amphetamin gemacht.

Die Drogenkarriere: Schon mit 13 rauchte der Angeklagte seinen ersten Joint. Noch als Jugendlicher nahm er Ecstasy und rauchte Heroin: "Das hat sich so weit gesteigert, dass alles in die Brüche ging." Sonderschule ohne Abschluss, keine Ausbildung, dreijährige Gefängnisstrafe wegen eines Überfalls, gescheiterte Therapien. Oberstaatsanwalt Thomas Albrecht: "Es ist traurig, dass ein junger Mann einfach so sein Leben wegwirft."

Das Urteil: Zugunsten des Angeklagten wertet das Gericht sein frühzeitiges Geständnis und die Nutzung des Heroins vor allem zum Eigenkonsum. Zu seinem Nachteil wirken sich seine Vorstrafen sowie die vielen Einzelfälle aus. Zudem steht er noch unter Bewährung. Ergebnis: vier Jahre und neun Monate Gefängnis.
Vorsitzender Richter Armin Hardt: "Heroinsucht verbreitet großes Elend. Das führt bei Frauen oft zur Prostitution, bei Männern zu Drogenhandel und Überfällen." Die Kammer ordnet die Unterbringung in einer geschlossenen Entzugsklinik an. Schließt der 28-Jährige die zweijährige Therapie erfolgreich ab, kann die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Weitere Gerichtsberichte finden Sie im Internet unter www.volksfreund.de/gericht
Extra

Das starke Suchtgift Heroin wird aus Rohopium gewonnen. Es kann in die Venen gespritzt, geschnupft, geraucht oder inhaliert werden. Wirkung: beruhigend, schmerzlindernd, Euphorieempfinden. Es kann schnell zu physischer und psychischer Abhängigkeit führen. Risiken: Atemlähmung/Herzversagen bei Überdosierung, Infektionsgefahr durch nicht sterile Spritzen (Aids, Hepatitis), Organschäden durch Strecksubstanzen, körperlicher Verfall. cus Quelle: Präventionsbroschüre Sehn-Sucht der Polizei

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort