IHRE MEINUNG

Zum Bericht "Tempo 30 auf der Bundesstraße wegen Schleudergefahr" (TV vom 26. Februar):

Auf einem Abschnitt der viel befahrenen Straße zwischen Trier-Pallien und Biewer im Bereich der Weinbergslage Augenscheiner gibt es seit Wochen eine Geschwindigkeitsbeschränkung. Nach dem Bericht des Trierischen Volksfreundes ist der Grund dafür, dass, verursacht durch einen verstopften Abflusskanal, bei starkem Regen die Straße überschwemmt werden kann und es dadurch zu einer Gefährdung für Fahrzeuge kommt. Bis dahin ist noch alles vernünftig und nachvollziehbar. Nicht nachvollziehbar ist aber nun Folgendes: Statt der Aufstellung eines Verkehrszeichens, das auf eine Schleudergefahr bei Nässe oder Schmutz hinweist, verbunden mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit, gibt es eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. Das ist totaler Unsinn, denn sobald die Strecke frei und trocken ist, und das ist fast immer so, gibt es nicht den geringsten Grund, langsamer als die sonst erlaubten 70 km/h zu fahren. Aber Vorschrift ist Vorschrift, und darauf wird im TV-Bericht ausdrücklich hingewiesen. Die Geschwindigkeitsbeschränkung gilt auch dann, wenn die Straße nicht nass ist. Ahnt der Verantwortliche für die Beschilderung denn nicht, wie unsinnig diese ist? Die meisten Autofahrer - Stadtbusfahrer eingeschlossen - ignorieren die Beschilderung und fahren so, wie es ihnen der gesunde Menschenverstand sagt. Nämlich bei trockener Straße mit 70 km/h auf einem Streckenabschnitt, auf dem lediglich 30 km/h erlaubt sind, wohl wissend, dass sie damit laut Bußgeldkatalog 160 Euro riskieren, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Jetzt könnte Verschiedenes geschehen, um die Situation zu krönen oder abzuschließen: Die Abflussverstopfung wird endlich beseitigt, und die Schilder kommen weg. Oder es wird eine Beschilderung aufgestellt, die lediglich eine Einschränkung bei Nässe beinhaltet. Oder die Radarkontrolle rückt an und bringt den Autofahrern bei, wie die Rechtslage ist. Horst Schmitt, Trier

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