Oberstes Gericht: Keine NPD-Mahnwache am Gedenktag erlaubt

Trier/Koblenz · Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat eine für den gestrigen Freitag angemeldete Mahnwache der NPD in Trier untersagt. Es bestätigte damit eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Koblenz.

Eine Demonstration von Rechts extremisten am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und am internationalen Holocaust-Gedenktag beeinträchtige das sittliche Empfinden der Bürger und gefährde deshalb die öffentliche Ordnung, heißt es in dessen Begründung.
Die NPD hatte eine Mahnwache angemeldet unter dem Motto "Von der Finanz- zur Eurokrise". Die Stadt Trier erteilte daraufhin die Auflage, dass die Versammlung nicht am Freitag stattfinden darf, und bot als Ausweichtermin den heutigen Samstag an. Gegen diese Verfügung der Stadt reichte die NPD einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Trier ein. Die erste Kammer des Verwaltungsgerichts lehnte den Eilantrag ab. Die Partei habe das Motto der Veranstaltung nur vorgeschoben, um das wahre Ziel zu verdecken. Daraufhin rief die NPD die Gerichte in Koblenz und Karlsruhe an.
Im Fall einer Demonstration am 9. November (Reichspogromnacht) hatte das OVG anders entschieden. cus

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