Oberverwaltungsgericht prüft Stadtrat-Rauswurf von NPD-Politiker

Trier/Koblenz · Der NPD-Politiker Safet Babic flog aus dem Trierer Stadtrat, weil er wegen Körperverletzung verurteilt worden war. Seit eineinhalb Jahren wehrt sich der 31-Jährige gegen seinen Ausschluss. Jetzt ist sein Fall vor dem Oberverwaltungsgericht verhandelt worden.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz will eingehend prüfen, ob ein wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilter NPD-Politiker zu Recht aus dem Trierer Stadtrat geworfen wurde. Eine Entscheidung werde in zwei bis drei Wochen erwartet, teilte das Gericht nach der mündlichen Verhandlung am Freitag in Koblenz mit. Das Trierer Kommunalparlament hatte den NPD-Vertreter Safet Babic (31) im September 2011 ausgeschlossen, weil er wegen gefährlicher Körperverletzung zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden war. Damit habe er die für ein Ratsmitglied erforderliche Unbescholtenheit verwirkt, hieß es damals. Im Mai 2012 hatte das Verwaltungsgericht Trier die Entscheidung des Stadtrates bestätigt. Daraufhin hatte Babic Berufung eingelegt, so dass der Fall nun in nächster Instanz verhandelt wurde. Laut rheinland-pfälzischer Gemeindeordnung kann ein Mitglied des Stadtrats ausgeschlossen werden, wenn es zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten verurteilt wird. Das OVG werde prüfen, ob diese Vorschrift verfassungsgemäß sei und ob sie richtig angewendet wurde, hieß es. Dabei müsse abgewogen werden, ob ein Ausschluss zum Schutz des „Ansehen des Rates“ notwendig sei. „Das ist sicherlich eine schwierige Frage“, sagte der Richter. NPD-Mitglied Babic war im Kommunalwahlkampf 2009 an einem Überfall auf einen damals 21-jährigen Studenten beteiligt, der NPD-Plakate abgerissen hatte. Nach Ansicht des Landgerichts Trier war Babic die treibende Kraft für die Attacke, bei der das Opfer krankenhausreif geschlagen wurde. Babic saß seit Juni 2009 im Trierer Stadtrat. Babic bezeichnete es als Paradoxon, dass er im September für den Bundestag kandidieren könne, aber nicht mehr im Stadtrat in Trier sitzen dürfe. In einem Eilverfahren gegen den Ausschluss war Babic im September 2011 vor dem OVG gescheitert. Auch sein Antrag auf Beschwerde vor dem rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshof wurde im Februar dieses Jahres mit der Begründung abgelehnt, dass die Entscheidung des OVGs noch ausstehe.

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