Schüsse mit Softair-Pistole am Trierer Alleencenter: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Reichsbürger

Trier · Die Staatsanwaltschaft Trier hat gegen einen 46-jährigen Mann aus Trier, der im März am Trierer Alleencenter mit einer Softair-Pistole auf zwei Menschen geschossen und auf Passanten mit der Waffe eingeschlagen hatte, Anklage unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, Nötigung und Bedrohung erhoben. Der Mann rechnet sich selbst der Reichsbürgerbewegung zu.

 Das Parkhaus am Trierer Alleencenter.

Das Parkhaus am Trierer Alleencenter.

Foto: Roland Morgen

Wie die Staatsanwaltschaft Trier am Mittwochmittag mitteilte, soll der Mann abends am 25. März in einem Supermarkt im Trierer Alleencenter Lebensmittel, Tabak und Alkohol gestohlen haben, während er eine Softair-Pistole im Rucksack hatte.

Nach den Ermittlungen der Polizei verließ der Mann das Alleencenter und geriet dann mit seinem Begleiter in Streit. Dabei habe er den Bekannten bedroht und dann mehrfach mit der Softair-Waffe auf ihn geschossen, wobei diesen die Plastikkugeln schmerzhaft trafen.

Als ein Security-Mitarbeiter des Alleencenters schlichtend eingreifen wollte, habe der 46-Jährige die Waffe auf dessen Kopf gerichtet und ihn aufgefordert, die Polizei zu rufen. Einem Passanten, der ebenfalls eingreifen wollte, habe der Angreifer mit der Pistole ins Gesicht geschlagen. Dies sei dann auch später dem Bekannten des 46-Jährigen widerfahren. Zudem habe er weitere Passanten mit der Waffe bedroht, bevor er vor der inzwischen eingetroffenen Bundespolizei flüchtete. Die Beamten gaben dabei einen Warnschuss ab.

Als zwei weitere Passanten auf den Mann zugingen, habe dieser einem der beiden Männer mit der Druckluftwaffe
gegen den Kopf geschossen und versucht, dessen Begleiter zu schlagen.

Polizeibeamte konnten ihn schließlich festnehmen. Dabei habe der 46-Jährige die Beamten beleidigt, den so genannten Hitlergruß gerufen und sich schließlich selbst als Angehöriger der Reichsbürgerbewegung bezeichnet.

Den Trierer, der nach Angaben der Staatsanwaltschaft bereits erheblich vorbestraft ist, erwartet nun ein Verfahren wegen Diebstahls mit Waffen, mehrfacher gefährlicher Körperverletzung, Nötigung, Bedrohung und Beleidigung sowie der Verwendung von Kennzeichen verfassungswirdirger Organisationen. Der Mann ist seit seiner Festnahme in Untersuchungshaft. Einen Termin für eine Hauptverhandlung gibt es noch nicht. red
red

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