Hochwasser Bürger können nun Soforthilfe beantragen

Trier · Vom Hochwasser betroffene Bürger können nun Soforthilfe des Landes  Rheinland-Pfalz beantragen. Maximal können 3500 Euro pro Haushalt ausgezahlt werden. Eine Vermögensprüfung ist nicht notwendig.

Ausgezahlt wird das Geld von den Kommunen. Betroffene Haushalte erhalten 1500 Euro, pro jede weitere im Haushalt lebende Person kommen noch 500 Euro oben drauf. Maximal werden jedoch 3500 Euro gezahlt.

Das Antragsformular für Bürger aus Trier ist im Internet unter www.trier.de/File/Soforthilfe-Ehrang.pdf abrufbar. Außerdem wird es zusammen mit einem weiteren Infobrief an die Ehranger direkt verteilt.

Zurückgesendet werden kann das Formular auf verschiedenen Wegen: Stadtverwaltung Trier, Rathaus, Dezernat II, Am Augustinerhof, 54290 Trier.

Außerdem kann das ausgefüllte Formular auch abgegeben werden bei Ortsvorsteher Berti Adams, Kyllstraße 5, oder im Gemeindebüro der Evangelischen Kirchengemeinde Ehrang, Wallenbachstraße 1.

 Im Landkreis Trier-Saarburg kann man das Antragsformular bei den Ortsbürgermeistern der überfluteten Gemeinden abholen. Darüber hinaus steht es unter www.trier-saarburg.de/unwetter zur Verfügung. Das ausgefüllte Formular kann direkt per Post (Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Abteilung 6, Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier) oder E-Mail an soforthilfe-hochwasser@trier-saarburg.de eingereicht werden. Die Kreisverwaltung rechnet mit rund 700 bis 800 betroffenen Haushalten in der VG Trier-Land.

Neben der Soforthilfe des Landes gibt es  auch eine Soforthilfe aus den bisher beim Caritasverband Trier eingegangenen Spenden: Wer vom Hochwasser betroffen ist, kann dort eine erste Auszahlung bekommen in Höhe von 200 Euro. Zuständig ist beim Caritasverband Harald Herres, Telefon 0651/2096205 oder per E-Mail herres.harald@caritas-region-trier.de.

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