EHRENAMT

Zu den Berichten "Nur die Feuerwehr darf umsonst ins Freibad" (TV vom 27. Februar) und "Freiwillige Feuerwehrleute dürfen wieder kostenlos ins Freibad" (TV vom 1. März):

Ich finde es richtig, dass die freiwilligen Helfer der Feuerwehren kostenlos die Trierer Freibäder benutzen können. Dies dient auch als Ausgleich und ist kleines Dankeschön für ihren oft psychisch schwer belastenden Dienst an der Allgemeinheit. Eine Unverschämtheit hingegen ist, dass von dieser Regelung die anderen Dienste wie die Rettungsdienste des Deutschen Roten Kreuzes, der Johanniter und des Malteser Hilfsdienstes sowie das Technische Hilfswerk ausgeschlossen sind. Hier wird mit zweierlei Maß gemessen. Die psychische Belastung der Angehörigen dieser Hilfsdienste ist mindestens genau so groß wie bei den Feuerwehren. Deshalb: entweder freier Eintritt für alle Hilfsdienste oder für niemanden. Bernhard Stocky, Saarburg Anmerkung der Redaktion: Bernhard Stocky hat fast drei Jahrzehnte für die Rettungswache des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) in Saarburg und Konz gearbeitet, zuletzt als Rettungsdienstleiter

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