Kein Vorsatz, keine Strafe

DAUN. Vom Vorwurf der Beihilfe zur Untreue sind Otmar Zimmermann und Karl Marschall, Gerolsteiner Beamte im Ruhestand, freigesprochen worden. Für das Gericht haben beide die finanziellen "Bonbons" für ihr Ja zur Altersteilzeit "in gutem Glauben" an ihren Vorgesetzten und an deren Rechtmäßigkeit angenommen. Und ohne Vorsatz keine Bestrafung.

Dass mit dem Freispruch für Zimmermann und Marschall nicht das letzte Wort in dieser Angelegenheit gesprochen ist, lässt Richter Hans Schrot während der gestrigen Urteilsverkündung vor dem Amtsgericht in Daun durchblicken. Er sagt: "Dass von Seiten der Verwaltung den zuständigen Gremien offenkundig Details vorenthalten wurden, wird unter Umständen noch zu erörtern sein." Kurz zuvor hatte Klaus Schildgen, Sprecher der CDU-Mehrheitsfraktion im Gerolsteiner VG-Rat sowie im Haupt- und Finanzausschuss, exakt dies gesagt: "Wir sind im Ausschuss nicht über Details informiert worden." Er und seine Kollegen seien "davon ausgegangen, dass alles nach Recht und Gesetz vonstatten geht, schließlich ist Klaus Jansen (der ehemalige Büroleiter, Anm. d. Red.) ja beamtenrechtlich geschult". In die gleiche Kerbe schlagen die Angeklagten und ihre Verteidiger. So meint Marschalls Anwalt Herbert Arend: "Mein Mandant hat sich auf seine Vorgesetzten verlassen und handelte in gutem Glauben. Daher fordere ich Freispruch." Bürgermeister Rodermann sei eine "Institution" gewesen, "und da hätte mein Mandant mal sagen sollen: Ich hätte gerne einen Beweis, dass alles rechtens ist. Der hätte ihm was anderes erzählt". Richter Schrot sieht das in seinen Urteilsbegründungen ähnlich, wobei ihm der Freispruch für Marschall leichter gefallen zu sein scheint. Bei Zimmermann ist es der Umstand, dass dieser sich hat Urlaub auszahlen lassen, der schwer wiegt. Schrot: "Dass es dafür keine Rechtsgrundlage gibt, hätte er wissen müssen." Dennoch: Er habe sich auf seinen Vorgesetzten verlassen, und letztlich keine finanziellen Vorteile aus der Regelung gezogen. Daher Schrots Urteil: kein Vorsatz, allerhöchstens Fahrlässigkeit. Und während Staatsanwalt Peter Fritzen offen lässt, ob er in Berufung gehen wird, hofft das halbe Dutzend Zuschauer auf Fortsetzung. Denn das Urteil bildet für sie keinen befriedigenden Abschluss. Die Kommentare reichen von "Gerolsteiner Burgtheater" über "Wofür haben wir Gremien, wenn die nicht kontrollieren?" bis hin zu "Ist doch lachhaft, wer alles von nichts gewusst haben will".

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