Windkraft als Segen für die Gemeindekasse

Gerolstein · Beteiligungs- und Betreibermodelle für erneuerbare Energien sollen sich in Zukunft auch für Bürger und Kommunen rechnen. Rund 60 Zuhörer kamen zur Zukunftswerkstatt der Energieagentur Region Trier am Mittwochabend im Gerolsteiner Rondell zusammen.

 Viele Gemeinden hoffen, durch die Windkraft Geld in die Kasse zu bekommen. TV-Foto: ARCHIV/Fritz-Peter Linden

Viele Gemeinden hoffen, durch die Windkraft Geld in die Kasse zu bekommen. TV-Foto: ARCHIV/Fritz-Peter Linden

Gerolstein. Privatleute und Kommunen sollen mehr an der Energiewende in Deutschland teilhaben: "Wenn Bürger, Orts- und Verbandsgemeinden der Region selbst in den Bau und Betrieb von Anlagen zur Gewinnung regenerativer Energie einsteigen, werden sie finanziell stark profitieren", sagt Stefan Meiborg, beim Städte- und Gemeindebund Rheinland-Pfalz für die Rechtsberatung von Kommunen zuständig. Das Engagement müsse weit über die Verpachtung von Stellplätzen für Windkraftanlagen (WKA) und Solarparks hinausgehen.

"Sie haben hier in der Eifel an einigen Punkten Windstärken, wie sie sonst nur in Küstengebieten vorkommen - wenn die Kommunen das nicht nutzen, verpassen sie eine riesige Chance." Jährlich fließen 570 Millionen Euro für Energieeinkauf aus der Region ab, und die Kosten für fossile Energie steigen weiter. Der ehrgeizige Plan des Landes, bis 2030 einhundert Prozent des benötigten Stroms aus erneuerbaren Energien zu gewinnen, sei nur mit der Beteiligung der Menschen möglich. Meiborg stellt Betreibermodelle für Kommunen vor. Besondere Vorteile sieht er in der Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR), in der sich Dörfer zum Zweck der Energieerzeugung zusammenschließen könnten. In der VG Arzfeld sei das bereits Realität.
Bevor sich die Vertreter der Kommunen, unter ihnen Gerolsteins VG-Bürgermeister Matthias Pauly, Stadtbürgermeister Bernd May und Wolfgang Zaeper aus Pelm, mit den Bürgern zu Arbeitskreisen zusammensetzen, erläutert Thorsten Henkes von der Effizienz-Offensive-Energie Rheinland-Pfalz (EOR) Beteiligungsmöglichkeiten für Privatleute.

Die Arbeitsgruppen diskutieren anschließend die verschiedenen Beteiligungsmöglichkeiten und entwickeln Ideen, wie die Gewinne aus erneuerbaren Energien in der Region bleiben können. So solle möglichst bald eine Kommunikationsplattform geschaffen werden, um alle kommunalen und privaten Projekte der Bevölkerung vorzustellen. Bürger sollen schon in der Planungsphase mit einbezogen werden. Die Vertreter der Kommunen sind sich einig, dass der Ausbau der Windkraft einer übergeordneten Planung bedarf. Dabei sollen auf der VG-Ebene mit den Dörfern geeignete Standorte gefunden werden. Gemeinden ohne Windkraftstandorte sollen über Solidarmodelle am Gewinn beteiligt werden. "Um diesen Markt ist ein Windhundrennen im Gange", sagt Meiborg. "Nur wenn alle vernünftig handeln, können auch alle von der Energiewende profitieren. Handeln sie also wie vernünftige Kaufleute!"
Meinung

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Der schwache Besuch beim Infoabend zu Beteiligungsmöglichkeiten an der Energiewende zeigt: Es besteht noch hoher Aufklärungsbedarf. Viele Kommunen wissen nicht, dass sie neben der Pacht für ein Windrad (mehrere 10 000 Euro im Jahr) deutlich mehr durch den Betrieb einer Anlage (mehrere 100 000 Euro im Jahr) verdienen können. Falls der Wind ausreichend weht, die Anlagen so laufen wie beworben, das Verlustrisiko klein gehalten wird, die Finanzierungsmöglichkeiten stimmen und der Gesetzgeber den (verschuldeten) Kommunen grünes Licht gibt. Angesichts der großen Chance ist es der falsche Weg, von vornherein Nein zu sagen. Vielmehr sollte deutlich mehr informiert werden. m.huebner@volksfreund.de
Extra

Die verschiedenen Beteiligungsmöglichkeiten an dem Bau und Betrieb von Windkraft- und Solaranlagen sind Genossenschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) Stiftungen, Zweckverbände und Anstalten des öffentlichen Rechts (AöR). Stefan Meiborg empfiehlt die AöR, in der Kommunen sich zusammenschließen und gemeinsam die Trägerschaft übernehmen. Die Vorteile: Eine AöR bedarf keiner öffentlichen Genehmigung, die Satzung wird der Kommunalaufsicht nur angezeigt. Weiterhin ist keine Bürgschaft vonnöten, genauso keine Genehmigung des Wirtschaftplans und keine Kreditgenehmigung der Kommunalaufsicht. Die komplette Kontrolle der Gesellschaft verbleibt im Verwaltungsrat der AöR. Das Manko: alle Träger der Gesellschaft haften für eventuelle Verluste. now

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