Zwei von drei Tätern sollen hinter Gitter

Daun/Trier · Wegen gemeinschaftlichen Einbruchsdiebstahls hat das Landgericht Trier gestern drei junge Männer zu Haftstrafen zwischen eineinhalb und drei Jahren verurteilt. Die geständigen Angeklagten hatten von 2012 bis 2014 an 33 Einbrüchen in der Eifel mitgewirkt. Bevorzugte Objekte waren Schulen und Kindergärten.

 Wenig Beute, hoher Schaden: So agiert von 2012 bis 2014 eine Bande, die das Gericht nun verurteilt hat.Foto: ISTOCK

Wenig Beute, hoher Schaden: So agiert von 2012 bis 2014 eine Bande, die das Gericht nun verurteilt hat.Foto: ISTOCK

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Daun/Trier. Die Einbruchsserie im Raum Daun-Gerolstein-Prüm zog sich über zwei Jahre dahin. Meist traf es öffentliche Gebäude wie Schulen, Kindergärten, Sozialeinrichtungen. Aber auch Apotheken, Arztpraxen, Gaststätten und eine Spielhalle wurden heimgesucht. Die Beute war gering: meist kleinere Elektronikgeräte und in der Regel Bargeldbeträge auf Portokassen-Niveau. Da aber bei der Suche nach Beute meist mit brachialer Gewalt vorgegangen wurde, lag der Gesamtschaden an Gebäuden und Einrichtungen im sechsstelligen Bereich.
Vor etwa einem Jahr wurde der damals 24-jährige S. als Initiator und Haupttäter zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. In dem Verfahren hatte S. seine führende Rolle bei den Beutezügen eingeräumt, jedoch die etwa gleichaltrigen Y., D. und K. als Helfer benannt. Gegen sie wurde ein eigenständiges Verfahren eingeleitet und am 11. April 2016 begann die Hauptverhandlung vor dem Landgericht. Die Anklage lautete auf gemeinschaftlichen Einbruchsdiebstahl in Tateinheit mit Sachbeschädigung in 33 Fällen (davon vier Fälle nur Versuche). Wegen der zahlreichen Einzeltaten hatte die Kammer zunächst acht Sitzungstage terminiert. Doch schon nach zwei Tagen lagen die Geständnisse des angeklagten Trios auf dem Tisch, weshalb der Vorsitzende Richter Armin Hardt nach eigenen Worten "das Programm erheblich straffen" konnte. So wird gestern der vierte Sitzungstag auch der letzte. Nach zwei kurzen Zeugenanhörungen zur Klärung einiger Schadensdetails schließt der Vorsitzende die Beweisaufnahme und erteilt Staatsanwalt Matthias Juchem das Wort. Für D. beantragt der Anklagevertreter zwei Jahre und neun Monate Haft.
"Etwas weniger" wünscht sich Verteidiger Gerd Meister für seinen Mandanten D. Er beantragt zudem, den Haftbefehl gegen ihn außer Vollzug zu setzen. Meister: "Zugunsten seiner Entwicklung soll er sich selbstständig an die Vollzugsanstalt Wittlich wenden, wo er auch eine Lehre machen will."
Für den ebenfalls einschlägig vorbestraften Y. fordert Staatsanwalt Juchem zwei Jahre und drei Monate Haft. Der damals regelmäßige Cannabiskonsum des Angeklagten sei kein Schuldmilderungsgrund, erklärt der Anklagevertreter mit Hinweis auf ein medizinisches Gutachten. Zugute hält er Y. dessen Geständnis und die eher geringen Aktivitäten an den Tatorten - erschwerend seien jedoch die Vorstrafen und eine noch laufende Bewährungszeit. Auch Verteidigerin Anne Bosch bittet um eine Strafe unter zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt werden könnte. Außerdem beantragt sie, den Haftbefehl außer Vollzug zu setzen.Besuch von der Versicherung


Ein Jahr und sechs Monate Haft auf Bewährung fordert Staatsanwalt Juchem für den Angeklagten K. Er ist berufstätig, noch nicht vorbestraft und hat Familie. Seine Tatbeiträge waren die geringsten. "Ich weiß selbst nicht, warum ich mich auf den Scheiß eingelassen habe", platzt es später aus ihm heraus.
Mit ihren Urteilen entspricht die Kammer in etwa den Anträgen des Staatsanwalts. Für D. und Y. gibt es mit drei beziehungsweise zweieinhalb Jahren sogar etwas mehr als beantragt. Der Haftbefehl gegen Y. wird außer Vollzug gesetzt. Und für K., den einzigen Geldverdiener unter den Verurteilten, folgt noch eine schlechte Nachricht: Er wird wegen der Sachschäden Besuch von den Versicherungen bekommen. "Die wollen Regress - das kann teuer werden", sagt Vorsitzender Hardt.
Erklärungen werden keine abgegeben - die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

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