Kindesmissbrauch: erneute Verhandlung

Wittlich/Trier · Wie alt war sein Opfer, als er es sexuell missbraucht hat? Das muss das Landgericht im Fall eines 68-Jährigen aus Wittlich klären. Er wurde zu vier Jahren Haft verurteilt und ging in Revision. Unschuldig ist er demnach nicht, aber es geht um die Höhe der 2010 ausgesprochenen Strafe.

Kindesmissbrauch: erneute Verhandlung
Foto: Cheryl Cadamuro

Fünf Mal soll der Wittlicher zwischen 2003 und Mai 2007 sexuelle Handlungen an der im Dezember 1990 geborenen Enkelin einer Bekannten vorgenommen haben. Im Januar 2010 befand ihn das Landgericht Trier wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern für schuldig und verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren.

Der Angeklagte ging in Revision. Dadurch wurde das Urteil teilweise aufgehoben, und der Fall kommt am Donnerstag, 4. Oktober, erneut in Trier zur Verhandlung. Dann soll geklärt werden, ob das Opfer zum Zeitpunkt einer der fünf abgeurteilten Taten womöglich das 16. Lebensjahr vollendet hatte.

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