Unfall in Oberzerf: Todesfahrer muss nicht ins Gefängnis

Trier/Zerf · Jetzt ist es endgültig: Der 50-jährige Zerfer, der am Rosenmontag 2010 betrunken ins Auto gestiegen war, einen Nachbarn angefahren und diesen tödlich verletzt hatte, muss nicht hinter Gitter. Im Prozess vor dem Trierer Landgericht hat die Staatsanwaltschaft am Montag ihre Berufung zurückgezogen.

 Foto: dpa

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Bewährungsstrafe oder Gefängnis? Diese Frage hatte das Landgericht Trier am Montag im Berufungsprozess gegen den 50 Jahre alten Mann aus Oberzerf zu klären, der nach dem Rosenmontagszug 2010 betrunken einen Unfall verursacht hatte, bei dem sein 52-jähriger Nachbar ums Leben gekommen war. Das Amtsgericht Trier hatte den Angeklagten am 28. Oktober 2010 zu einer Freiheitsstrafe von 21 Monaten verurteilt, diese jedoch zur Bewährung ausgesetzt. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Nach etwa dreistündiger Verhandlung im Prozess der zweiten Instanz vor dem Trierer Landgericht nahm der Staatsanwalt am Montag die Berufung zurück. Ausschlaggebend für diese Entscheidung war zum Einen das Verhalten des Angeklagten, der erneut ein umfangreiches Schuldeingeständnis machte und Reue zeigte. Zum Anderen beeindruckte die Staatsanwaltschaft die Aussage der Ehefrau des Opfers. "Für mich persönlich hat das erste Urteil gereicht. Der Angeklagte ist gestraft genug für sein ganzes Leben, er ist mit seinen Gedanken ständig bei dem Geschehen", hatte die Witwe während der Verhandlung erklärt. cweb

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