Keine Wohnungsprostitution in Trierer Wohngebiet

Trier · Zwei Prostituierte, die in einem Trierer Wohngebiet ihrer Arbeit nachgehen wollten, sind vor Gericht mit dem Ansinnen gescheitert.

Das örtliche Verwaltungsgericht wies die entsprechenden Klagen ab, wie es am Montag mitteilte. Ein Sprecher sagte, generell sei in allgemeinen Wohngebieten eher keine Nutzung von Häusern für die Wohnungsprostitution zulässig. Zu dieser Entscheidung sei das Gericht auch im vorliegenden Fall gelangt.

Da die Prostitution keine der Freiberuflichkeit gleichgestellte Tätigkeit von Gewerbetreibenden sei, könne es auch keine Ausnahme für Wohnungsprostitution in dem allgemeinen Wohngebiet geben. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig - die Klägerinnen können Berufung beantragen.

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