Ein Fall für Merkel

Die Hoffnung war nur von kurzer Dauer. Auf dem Frankfurter Flughafen geht der Streik der Vorfeldbeschäftigten in eine neue Runde.

Ganze 200 Mitarbeiter haben bislang dafür gesorgt, dass mehr als 1000 Flüge gestrichen werden mussten. Es bedarf keines Experten, um sich die Unverhältnismäßigkeit dieses Treibens bewusst zu machen. Und das wohlmöglich nicht nur am Frankfurter Flughafen. Schließlich könnten sich auch andere Klein-Gewerkschaften ermuntert fühlen, einen Arbeitskampf ohne Rücksicht auf Verluste anzuzetteln. Aber vielleicht erhöht gerade das den Druck auf die Berliner Politik, ihre Zurückhaltung für eine gesetzliche Lösung endlich aufzugeben. Zu wünschen wäre es.
Keine Frage: Das Streikrecht ist in Deutschland ein hohes Gut. Über Jahrzehnte gab es dafür jedoch mit der sogenannten Tarifeinheit einen juristischen Grundsatz, mit dem alle Beteiligten gut leben konnten. Er besagt kurzgefasst, dass in einem Betrieb nur ein Tarifvertrag anzuwenden ist. Also setzten sich in der Vergangenheit die verschiedenen Gewerkschaften mit dem Arbeitgeber etwa eines Flugunternehmens zusammen, um ein Tarifwerk für Piloten, Flugbegleiter und das Bodenpersonal auszuhandeln. Mitte 2010 hebelte das Bundesarbeitsgericht die Tarifeinheit jedoch aus. So haben kleine Berufsgewerkschaften nun leichtes Spiel, auf eigene Rechnung zu handeln. An Versuchen, dem einen Riegel vorzuschieben, hat es anfänglich nicht gemangelt. In denkwürdiger Erinnerung geblieben ist ein gemeinsamer Vorstoß der Spitzen des DGB und der Arbeitgeberseite. Demnach sollte nur der Tarifvertrag der mitgliederstärksten Gewerkschaft im Betrieb Anwendung finden. Auch wenn das sicher noch nicht der Weisheit letzter Schluss war, so verlief die Sache jedoch im Sande, weil einige Arbeitnehmervertreter kalte Füße bekamen. Eine Einschränkung des Streikrechts, um die es sich im Hinblick auf die kleineren Gewerkschaften letztlich handelt, wollte man nicht mittragen.
Offiziell sieht die Bundesregierung keinen Handlungsbedarf. Und ganz sicher dürfte dafür das Zerwürfnis zwischen DGB und Arbeitgebern an dieser Stelle mitverantwortlich sein. Also muss von dort auch wieder die Initiative kommen. Am Ende überwiegt der Schaden auch für DGB-Gewerkschaften, wenn sich kleine Berufsgruppen ein übergroßes Stück vom Kuchen abschneiden können. Je mehr sie sich bedienen, desto weniger tariflicher Verteilungsspielraum bleibt nämlich für die anderen, oftmals weniger verdienenden Beschäftigten übrig. Sie sei "persönlich überzeugt, dass eine Regelung zur sogenannten Tarifeinheit notwendig ist", hatte Kanzlerin Merkel kurz nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vor zwei Jahren erklärt. Höchste Zeit, dass sie sich an ihre Worte erinnert.
nachrichten.red@volksfreund.de

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