Gesundheit

Zum Artikel "Wenn gierige Ärzte den Hals nicht voll kriegen" (TV vom 31. Oktober):

Das ist ja mal wieder ein Klops, den der TV da gebracht hat. Auf Seite 12 lese ich von den medizinischen Erfolgen im Brüderkrankenhaus und den großartigen Leistungen von Ärzten und OP-Mitarbeitern. Und dann schlage ich Seite vier auf, und es schlägt mir mal wieder zwischen den Zeilen die abgedroschene Polemik gegen den Berufsstand der Ärzte entgegen. Es zeugt von einem hohen Maß an Inkompetenz und Desinformation, Ärzte als geldgierige Millionäre darzustellen. Die Zahl dürfte die gleichgeartete Gruppe unter den Juristen sicher deutlich unterschreiten. Wo gibt es einen Artikel über die Verfahrensfehler von Juristen und überzogene Honorarabrechnungen außer bei John Grisham? Ethik ist die Maxime des Arztberufs. Der TV wäre gut beraten, sich von der allgemeinen, unbegründeten Polemik und tendenziös hintergründigen Diffamierung gegen einen Berufsstand zu distanzieren, oder zumindest in der Veröffentlichung solcher Artikel vorsichtiger und diplomatischer zu agieren. In einer ähnlichen Affäre in der Vergangenheit wurden 100 Ärzte beschuldigt, gegen fünf wurde ein Verfahren eingeleitet, und einer wurde verurteilt. Ferner ist eine Honorarabrechnung bei Verstorbenen durchaus möglich, wenn vorweg zu Lebzeiten noch Leistungen erbracht wurden oder der Pathologe post mortem tätig wurde. Der Abrechnungsmodus im kassenärztlichen Bereich verlangt im Quartal das Einlesen der Versicherungskarte. Ein Toter wird wohl kaum seine Karte in einer Praxis einreichen, wenn sich nicht ein Patient in betrügerischer Absicht solch eine Karte angeeignet hat. Schlage ich das Deutsche Ärzteblatt Nr. 42 auf Seite A 2195 auf, so lese ich, dass 90 Prozent der Ärzte, die in einem Regressverfahren wegen zu hoher Therapiekosten stehen, unter psychosomatischen Krankheitsbildern leiden, 46 Prozent tragen sich mit Suizidgedanken und 61 Prozent der Ärzte möchten ihre Praxis und ärztliche Tätigkeit aufgeben! Dr. med. Wolfgang Lützenrath, Salm

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