Neiddebatten … zwei Klassen ... nicht nur verlogen, sondern schäbig … Frechheit sondergleichen ...

Soziales

Zum Artikel "Land könnte Milliarden sparen: Keine Zuschüsse mehr für Beamte?" (TV vom 23. Januar):
Die Beihilfe ist integraler Bestandteil des Beamtenrechts und steht von daher genausowenig zur Disposition wie die Tarifrechte oder das Arbeitsrecht für Angestellte und Arbeiter. Was der TV da zitiert, heißt nicht weniger, als den Beamten die Milliarden Euro wegzunehmen und sie den diesbezüglichen Anteil in der Krankenversicherung selbst zahlen zu lassen.
Es werden Minderheiten der Bevölkerung diskreditiert, um die Wegnahme bestehender Rechte rechtfertigen zu können. Mit ähnlicher Begründung könnte man auch allen Arbeitern und Angestellten die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge um ein Drittel erhöhen und vorweg abführen lassen. Es käme halt nur anderen und nicht direkt dem Land zugute. Solche Neiddebatten mit Aberkennung von Rechten gab es früher schon, und sie haben in aller Regel nicht zu guten Ergebnissen geführt. Sie sind dem Zusammenhalt in einer Demokratie abträglich.
Bei dem Herausgeber der Studie handelt es sich um eine "Denkfabrik", deren Wissenschaftlichkeit und Neutralität angezweifelt wird. Genaueres liest man unter "Bertelsmann Stiftung" bei Wikipedia im Internet, insbesondere zu den Themen Zielsetzung, wirtschaftspolitischer Forderungskatalog, mangelnde demokratische Legitimierung und Gemeinnützigkeit. Ein diesbezüglicher Hinweis im TV wäre wohl angemessen gewesen.
Peter Tries
Kinheim

Rheinland-Pfalz könnte Milliarden Euro sparen, und nicht nur Rheinland-Pfalz. Es ist schon ein Schritt nach vorne, wenn über den Punkt der Zweiklassengesellschaft in der Gesundheitsversorgung geschrieben wird. Viele kennen es aus dem täglichen Leben, dass Privatversicherte eine "gehobenere" Gesundheitsversorgung haben. Dass dies den Steuerzahler etwas kostet, sollte auch klar sein, nun hat das Gutachten eine Zahl dahinter geschrieben. Wenn man hochrechnet, wird schnell klar, was für ein Einsparpotenzial an Steuergeldern dahintersteckt. Insgesamt 60 Milliarden Euro bundesweit bis 2030 sind ein gutes Argument, dass man im Bundestag und den Landesparlamenten die eine oder andere Debatte hierüber führen sollte. Dass es bei einer Umstellung nicht nur Gewinner, sondern auch Verlierer gibt, ist klar, die privaten Krankenversicherungen, Ärzte durch weniger Einnahmemöglichkeiten, schlechtere Krankenversorgung für die Privatversicherten. Doch dies sind alles keine Argumente, es nicht zu tun, da hier ein System am Leben gehalten wird, das die Steuerzahler viel Geld kostet. Schrittweise umstellen könnte für alle eine Lösung sein, die neu einzustellenden Beamten könnten den Anfang machen und in die normale Krankenversicherung einzahlen. Und eine Verständigung mit den Krankenkassen über zusätzliche Gesundheitsleistungen könnte den Wechsel von der privaten in die gesetzliche etwas abmildern.
Ralf Päßler
Trier

Was Herr Quante vom Steuerzahlerbund tut, ist nicht nur verlogen, sondern schäbig. Er weiß zu genau, wo dieses Desaster herkommt, hat aber offensichtlich immer mit den Wölfen geheult und geschwiegen.
Alle Regierungen seit 1957 haben dabei mitgeholfen und bei anstehenden Gehaltsverhandlungen die entsprechenden Gesetze durchgewinkt. 1957 haben die Beamtenvertretungen auf sieben Prozent Gehaltserhöhung verzichtet, um eine eigenständige Alters-und Krankenversorgung einzurichten.
Dieses Geld ist in allen nachfolgenden Verhandlungen, egal bei welcher Regierung, zweckentfremdet und veruntreut worden. Noch schlimmer, stets wurden Beamte benachteiligt, indem man Tarifabschlussfristen verschob und Forderungen verringerte. Rechnet man diese Zeiten und Prozente hoch, was Statistiker gerne machen, kommt man auf einen Gehaltsverzicht bis heute von fast 20 Prozent.
Hans-Dieter Georg
Enkirch

Laut Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. April 2009 haben Beamte einen Anspruch auf einen "amtsangemessenen Lebensunterhalt". Für die Beihilfe gelte aber kein verfassungsrechtlicher Bestandsschutz. Insofern ist die Beihilfe ersatzlos streichfähig. Sie begünstigt ohnehin nur jene, die jede Chance nutzen, so oft wie möglich die teuersten Ärzte aufzusuchen, und die ihre Zeit mit Beihilfeanträgen verplempern.
Dass Beamte, Richter und Politiker auf Kosten der arbeitenden, zu 90 Prozent kassenversicherten Bürger das Privileg der bevorzugten und teureren Privatbehandlung genießen, ist eine Frechheit sondergleichen. Sie gehören, wie alle anderen "Lohnabhängigen", in die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten- und sogar Arbeitslosenversicherung (gerade Beamte, die kaum arbeitslos werden können, sollten solidarisch sein). Die Frage, ob nun die gesetzliche Versicherung billiger für den Staat wird, ist trefflich manipulierbar. Allein das Gleichheitsprinzip gebietet eine versicherungstechnische Gleichbehandlung aller Bürger. Leider wird dieses Thema immer nur mit angezogener Handbremse (auch von Gewerkschaften) angegangen. Die "Arbeiterpartei" SPD bietet bestenfalls Lippenbekenntnisse, denn sie ist stark beamtendominiert. Würde man es den Beamten ermöglichen, zu üblichen Bedingungen Kassenpatienten zu werden, würden die Privatversicherungen pleitegehen. Und das verhindert eine unheilige Allianz aus Versicherung, Politik sowie höheren Beamten und Richtern.
Ich bin seit 1971 freiwillig gesetzlich versichert. Seit 1980 Beamter, weigert sich das Land, den üblichen Arbeitgeberanteil zu übernehmen. Dennoch bleibe ich der TK treu, bin Kassenpatient und zahle den vollen Monatsbeitrag (derzeit 680 Euro) aus eigener Tasche, beziehungsweise als Ruheständler bekomme ich einen Zuschuss von 40 Euro aus der Rentenversicherung (die Rente selbst, circa 600 Euro, wird mir voll von der Pension abgezogen). So habe ich seit 1980, nach Abzug minimaler Beihilfen, dem Staat nach heutigem Geldwert etwa 115 000 Euro gespart.
Wolfgang Hertel
Konz

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