Unfähig, unwillig

Politik

Zum Artikel "Vom ‚Eltern-Tüv' bis zum falschen Rentenbescheid" (TV vom 17. Mai):
In dem Artikel des Volksfreund-Korrespondenten Stefan Vetter über den Petitionsausschuss des Bundestages fehlt ein Satz über die Qualität seiner Arbeit. Den nur 6,3 Prozent erfolgreichen Anliegen stehen 34,6 Prozent Ablehnungen gegenüber.
Zu diesen Abgelehnten gehören auch wir, einschließlich der erwähnten parlamentarischen Beratung. Die damit erhaltenen zwei Bescheide beweisen die Unfähigkeit beziehungsweise Unwilligkeit, unsere Ausführungen wenigstens nachvollziehen zu können beziehungsweise zu wollen.
Diese betreffen eine gesetzliche Regelung, die von der Lobby der Krankenversicherer dem Gesetzgeber untergeschoben wurde und diesen als sachunkundig bloßstellt. Der Petitionsausschuss hingegen verteidigt die gesetzliche Missgeburt ihrer Parlamentskollegen wie eine Löwenmutter. Ersichtlich ging es dem Ausschuss nur darum, unser Anliegen abzuwimmeln und nicht um die ordnungsgemäße Befassung damit. Vor Jahren erging es uns mit einem anderen Anliegen ebenso.
Anliegen, die eine Kritik an der Gesetzgebung vortragen, sind aussichtslos. Der Petitionsausschuss vermeidet die "Erfolgskontrolle" seiner Arbeit, indem er die 34,6 Prozent Abgelehnten anschließend nicht befragt.
Dr. Matthias Lehmann
Konz

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