Was dürfen Privatsekretäre?

Sogenannte Personal Assistents haben Konjunktur. Immer mehr Menschen, die beruflich stark eingespannt sind, beauftragen einen Privatsekretär oder eine Privatsekretärin für die Erledigung persönlicher Dinge. Die Assistenten gewinnen Einblicke in die Finanzsituation ihrer Kunden, geben Tipps für die Vermögensbildung und beraten in Rechtsdingen wie beispielsweise dem Formulieren eines Testaments oder der Regelung von Schadensfällen. Doch Vorsicht!

Hierbei handelt es sich um eine unerlaubte Rechtsberatung. In Deutschland darf per Gesetz nicht jeder vermeintlich Rechtskundige Rechtsrat erteilen. Wer in diesem Bereich beraten darf, ist in allen Einzelheiten im Rechtsdienstleistungsgesetz geregelt. Einen Rechtsuchenden vor Gericht vertreten und umfassend rechtlich beraten darf nur der Rechtsanwalt. In unserem Rechtsstaat sind viele Bereiche so komplex geworden, dass sich der Einzelne im Paragrafendickicht kaum mehr zurechtfindet. Oft kennt er nicht einmal die Ansprüche, die ihm von Rechts wegen zustehen. Hier ist die Hilfe eines unabhängigen Beraters nötig. Der Anwalt tritt nicht erst vor Gericht in Erscheinung, sondern berät, handelt und schlichtet, wenn juristischer Sachverstand gefordert ist, und das unter der Einhaltung von eng gesetzten Terminen und Fristen. Jeder Anwalt versucht zunächst im Interesse seines Mandanten, eine außergerichtliche Regelung zu finden, um auf diese Weise ein Gerichtsverfahren abzuwenden. Kommt es dennoch zu einem Prozess, geht es oft gar nicht ohne Anwalt. Bei Zivilsachen vor den Land- und Oberlandesgerichten sowie in Scheidungsverfahren müssen sich Betroffene von einem Anwalt vertreten lassen. Und im Strafverfahren wird das Gericht in schwerwiegenden Fällen für den Angeklagten sogar einen Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger bestellen, wenn er noch keinen Verteidiger hat.

Fachanwälte und Anwälte, die sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert haben, nennt auf Anfrage die Rechtsanwaltskammer Koblenz unter der Telefonnummer 0261/30335-55 oder der Anwaltsuchdienst im Internet auf rakko.de

Der Autor ist Rechtsanwalt in der Kanzlei Hosp Frischbier in Wittlich.

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