Wütende Nutzerinnen Second-Hand-Kleidung im Internet: Diese Plattform sollten Nutzer meiden

Second-Hand-Kleidung kaufen ist günstig und nachhaltig. Und bequem, wenn man online kauft. Nur vor einer Online-Verkaufs-Plattform warnt jetzt die Verbraucherzentrale.

Second-Hand-Kleidung im Internet: Diese Plattform sollten Nutzer vermeiden​
Foto: Getty Images/iStockphoto/netrun78

Verbraucher können ihre gebrauchte Kleidung auf unterschiedlichen Plattformen im Internet verkaufen. Das ist gut fürs Klamotten-Budget, auch für Käufer. Denn oft sind die Kleidungsstücke und Accessoires Markenprodukte, und getragen viel günstiger als neu aus dem Geschäft. Auch echte Vintage-Teile sind dabei, wenn man lange genug sucht.

Verbraucherzentrale warnt: Diese Plattform zahlt nicht

Viele Online-Second-Hand-Plattformen finanzieren sich über Provision und Werbung. Denn die Mode verkauft nicht immer die Plattform selbst, sondern private Verkäufer, die sie auf der Plattform inserieren.

Eine dieser Plattformen ist „Mädchenflohmarkt“. Und ausgerechnet um die sollen Verbraucherinnen nun einen Bogen machen. Das rät die Verbraucherzentrale.

Verkauft eine Nutzerin ihre Kleidung über den beliebten Mädchenflohmarkt, behält die Plattform eine Provision (10 Prozent des Verkaufspreises) – die Verkäuferinnen bekommen so also weniger ausgezahlt.

Betroffene können sich wehren: Das rät die Verbraucherzentrale

„Die Plattform bietet aber auch den sogenannten "Concierge Service". Dabei werden alle Waren durch Mädchenflohmarkt selbst eingestellt und verschickt. Das Unternehmen behält dann ab einem Verkaufspreis von 50 Euro 30 Prozent ein und bis zu einem Verkaufspreis von 50 Euro 40 Prozent bzw. mindestens 13,90 Euro.“ Heißt es auf der Webseite der Verbraucherzentrale.

Das Problem dabei: Seit Anfang dieses Jahres gehen bei der Verbraucherzentrale mehr Beschwerden zu Mädchenflohmarkt ein. Nutzerinnen der Plattform berichten, dass sie kein Geld für die verkaufte Ware bekommen haben, oder lange darauf warten mussten. „Seit Ende Januar wird scheinbar überhaupt kein Geld mehr ausgezahlt. Auch auf den Bewertungsplattformen hagelt es negative Kritiken für den Online-Flohmarkt.“, heißt es von Seiten der Verbraucherzentrale. Der Verdacht: Mädchenflohmarkt stecke in finanziellen Schwierigkeiten. Sofern nicht geklärt sei, ob Mädchenflohmarkt noch Geld habe, sollten Nutzerinnen davon absehen, dort zu verkaufen.

Den Betroffenen rät die Verbraucherzentrale folgendes:

  • Setzen Sie der Plattform unter Angabe Ihrer Kontodaten eine Frist zur Auszahlung Ihres Geldes. Diese sollte nicht länger als 14 Tage sein.
  • Wenn die Frist abgelaufen ist und keine Zahlung eingegangen ist, sollten Sie eine Strafanzeige bei der Polizei erstatten und online ein Mahnverfahren eröffnen.
  • Wenn der Anbieter nicht widerspricht, können Sie sich nach den 14 Tagen einen Titel ausstellen lassen. Mit diesem können Sie dann gegen Mädchenflohmarkt vollstrecken.
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