Glühlampen und Gratisminuten: Das ändert sich zum 1. September

Berlin (dpa) · Zum 1. September kommen auf Bürger und Verbraucher in Deutschland einige Änderungen zu - beim Lampenkauf, bei Behörden, am Telefon und beim Datenschutz.

Aus für Glühbirnen: Herkömmliche Glühlampen dürfen nun in der EU endgültig nicht mehr hergestellt und vertrieben werden. Das Verbot begann vor drei Jahren schrittweise mit Birnen mit mehr als 100 Watt, 60 Watt und 40 Watt - jetzt sind Standard-Lampen mit einer Leistung von mehr als 10 Watt dran. Die alten Birnen gelten als Stromfresser, weil sie nur etwa fünf Prozent der aufgenommenen Energie in Licht umwandeln, der Rest entweicht als Wärme. Zur Beleuchtung ihrer Wohnungen sollen Käufer auf Leuchtstoff- oder LED-Lampen umsteigen.

Leichtere Behörden-Infos: Verbraucher sollen einfacher Auskunft bei Ämtern darüber bekommen, welche Erkenntnisse diese über Lebensmittel, Tierfutter und bestimmte andere Produkte wie Kleidung und Spielzeug haben - und nun auch über Elektrogeräte. Um Hemmschwellen abzubauen, sollen für den Antrag eine E-Mail oder ein Anruf reichen. Statt der bisher oft fälligen 5 oder 25 Euro Gebühr sollen Anfragen kostenlos sein, wenn nicht mehr als 250 Euro Verwaltungsaufwand entsteht. Als Konsequenz aus Lebensmittelskandalen müssen Behörden Grenzwert-Überschreitungen nun prinzipiell aktiv von sich aus veröffentlichen.

Telefon-Warteschleifen: Für Telefonkunden müssen Warteschleifen bei Servicenummern wie 0180 oder 0900 nun in den ersten zwei Minuten kostenlos sein. Nach dieser Übergangslösung dürfen Warteschleifen dann ab 1. Juni 2013 nur noch bei Gratis-Nummern oder für Anrufe bei normalen Ortsvorwahlen geschaltet werden. Gestattet bleiben sie auch, wenn für den gesamten Anruf ein Festpreis gilt oder die angerufene Firma die Kosten trägt. Darüber und über die Dauer der Warteschleife müssen Verbraucher gleich zu Beginn des Telefonats informiert werden.

Datenschutz bei Adresshandel: Für personenbezogene Daten in der Werbung und beim Adresshandel gelten strengere Regeln. Im Prinzip dürfen sie nur noch mit Einwilligung des Betroffenen genutzt werden. Eine Übergangsfrist für alte Daten, die vor dem 1. September erhoben wurden, läuft aus. Doch es gibt Ausnahmen: Bestimmte Daten wie Name, Anschrift und Geburtsjahr können Firmen und andere Organisationen weiter ohne Einwilligung nutzen - aber nur für eigene Angebote und etwa für Spendenwerbung. Für fremde Angebote bleibt es erlaubt, wenn der Betroffene klar erkennt, wo die Daten gespeichert sind und wer Werbung betreibt. Allerdings können Bürger auch widersprechen.

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