Große Sicherheit für hohe Werte

Trier · Eine Wohngebäudeversicherung ist für Haus- und Wohnungsbesitzer ein Muss. Allerdings gibt es etliches dabei zu beachten.

Trier. Als am 26. August ein enormer Hagelsturm über die Mosel zog und dabei Schäden in Millionenhöhe verursachte, war vielen Betroffenen wohl nicht klar, ob sie ihr Hab und Gut gegen diese Naturgewalt ausreichend abgesichert hatten. Dabei ist gerade für Immobilienbesitzer eine Wohngebäudeversicherung ein Muss. Denn sie steht ein, wenn es Schäden durch Leitungswasser, etwa einen Rohrbruch im Heizungssystem, durch Sturm ab Windstärke acht und Hagel, durch Brand, Blitzschlag und Explosionen gibt.
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Durch Sondervereinbarungen können sogenannte Elementarschäden mitversichert werden. Viele Versicherer prüfen diese Risiken jedoch penibel, so dass ein Selbstbehalt üblich ist.

Gebäudewert: Bei den meisten Anbietern wird die "Versicherungssumme 1914" zugrundegelegt, ein antiquiertes Mittel, um den Gebäudewert zu ermitteln, und hochgerechnet wird von einem Neubau im Jahr 1914 auf heutiges Niveau. Beispiel: Versicherungswert 1914: 20 000 Mark mal Baupreisindex von 2011 (11,978) = 239 560 Euro heutiger Versicherungswert.
Andere Versicherer ermitteln den Wert aufgrund der Wohnfläche. Wichtig ist laut der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Beratungsstelle Trier, den Gebäudewert nicht selbst zu ermitteln, sondern gemeinsam mit dem Versicherungsvertreter oder einem Sachverständigen, um sich gegen eine Unterversicherung zu wappnen.
Für einen besseren Vergleich von Versicherungsangeboten biete sich jedoch die ermittelte "Versicherungssumme 1914" an.
Denn Beitragsunterschiede von mehr als 200 Prozent zeigen, wie wichtig Vergleiche der Leistungen sind.

Was versichert ist und was nicht: Wasserschäden durch Niederschläge, Grund- und Hochwasser sind generell nicht versichert, wohl aber Rohrbruch und ein geplatzter Waschmaschinenschlauch. Nicht versichert sind Schäden durch Schneelast oder durch eindringende Niederschläge bei geöffnetem Fenster. Das oftmals angebotene Glasrisiko werten die Verbraucherschützer jedoch als nicht existenzbedrohend, so dass man darauf verzichten könne.

Schadensfall: Oftmals bieten Versicherer nur eine Teilübernahme der Kosten an mit der Begründung, dass mehr repariert als beschädigt oder etwa ein höherwertiges Bad entstanden sei. Die Verbraucherschützer verweisen da auf entsprechende Gerichtsurteile: Danach ist dem Versicherten zuzumuten, nur die betroffene Wasserstelle etwa hinter einer Toilette ersetzt zu bekommen. Anders sieht es aus, wenn der Rohrbruch über die Wandmitte läuft. Dann muss die Versicherung die Kosten für eine Komplettverfliesung übernehmen.
"Wir empfehlen die Hilfe eines Sachverständigen", sagt Renate Schröder von der Verbraucherberatung Trier. Außerdem sollte die Versicherung immer den aktuellen Umständen angepasst sein, etwa, wenn eine Photovoltaik-Anlage aufs Dach montiert wird.

Wer nicht weiß, ob er ausreichend und richtig versichert ist, kann im Internet den Versicherungscheck der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz machen. Er kostet 25 Euro und ist unter www.vz-rlp.de/versicherungs-check abrufbar.

Im nächsten Teil unserer Versicherungsreihe in Zusammenarbeit mit der Verbraucherberatung Trier geht es um die Hausratversicherungen. Den Abschluss unserer Reihe bildet am Mittwoch, 16. November, 17 bis 19 Uhr, eine Telefonaktion mit Experten der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

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