Verbraucherzentrale: Viele Beschwerden wegen höherer Energiepreise

Mainz · Angesichts der Preiserhöhungen von Strom- und Gasanbietern zum Jahresanfang sind bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz zahlreiche Beschwerden eingegangen.

„Die Preisinformation der Versorger auf den letzten Drücker lässt den Betroffenen wenig Zeit, ihren Vertrag zu kündigen und zu einem günstigeren Versorger zu wechseln, sagte der Experte für Energierecht bei der Verbraucherzentrale, Fabian Fehrenbach, am Freitag nach einer Mitteilung in Mainz.

Fehrenbach betonte, das Gesetz verlange von Anbietern, Preiserhöhungen sechs Wochen vor dem ersten Geltungstag öffentlich bekanntzugeben. Zeitgleich soll es auch zu einer Mitteilung an die Kunden per Brief kommen. Dies sei aber keine Voraussetzung für eine wirksame Änderung der Preise.


Bei einer Preiserhöhung könnten Kunden ihren Vertrag innerhalb von einem Monat kündigen. Bei Sonderverträgen mit einer festen Laufzeit indes fänden sich die Kündigungsbedingungen im Kleingedruckten. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes dürfe eine Abweichung von der gesetzlichen Regelung aber nicht zum Nachteil der Kunden sein.

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