Kinderschänder auf unbestimmte Zeit in Psychiatrie

Trier · Das Trierer Landgericht hat einen 33-jährigen Kinderschänder zu einer dreieinhalbjährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Weil der Mann unter einer Persönlichkeitsstörung leidet, wird er auf unbestimmte Zeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

Trier. Was wäre wohl passiert, wenn der Bruder eines 13-jährigen Mädchens von der Mosel an jenem Junitag vergangenen Jahres nicht ins Schlafzimmer seiner Schwester gegangen wäre, um nach dem Rechten zu schauen? Was er dort sieht, lässt die Mutter wenig später zum Telefonhörer greifen und die Polizei alarmieren: Ein dem Bruder unbekannter Mann kniet auf dem Bett über seiner Schwester und fummelt dem jungen Mädchen an der Brust herum.
Was zu diesem Zeitpunkt niemand ahnt: Der unbekannte Besucher ist ein "kranker und hochgefährlicher Mensch", wie es der Vorsitzende Richter Albrecht Keimburg am Donnerstagabend in seiner Urteilsbegründung ausdrückt. Hätte die Mutter des Mädels damals nicht die Polizei alarmiert, und wäre nicht wenig später die Wohnung des Mannes in der Nähe von Frankfurt durchsucht worden, wäre inzwischen womöglich sogar ein junges Mädchen von dem Pädophilen getötet worden. Das jedenfalls hat der Angeklagte in dem seit Ende Januar vor der Ersten Großen Jugendkammer laufenden Prozess sogar selbst eingeräumt.
Ermittler fanden in der Wohnung des 33-Jährigen eine Art Drehbuch, in dem detailliert aufgeschrieben ist, wie er eine von ihm über Monate hinweg beobachtete Grundschülerin auf dem Nachhauseweg anspricht, entführt und später vergewaltigt. "Er hat auch eingeplant, was zu tun ist, wenn das Kind sich wehrt", sagte gestern eine Gutachterin: "Dann wäre das Ende ein finales gewesen" - was nichts anderes heißt, als dass die junge Schülerin aus Hessen wohl einem Sexualverbrechen zum Opfer gefallen wäre.
So aber reichten die Unterlagen und Fotos, die bei dem als Altenpfleger arbeitenden Mann gefunden wurden, aus, um einen Haftbefehl zu bekommen und den Pädophilen hinter Gitter zu bringen. Wie sich später herausstellt, hat der gebürtige Leipziger über Jahre hinweg überwiegend in Internet-Chatrooms Kontakt zu jungen Mädchen gesucht - "mit sexuellen Absichten", sagt der Vorsitzende Richter. Mal brachte der sich bisweilen selbst als Schüler oder Schülerin ausgebende Mann die Mädels dazu, sich nackt zu fotografieren und ihm die Fotos zu schicken. Ein anderes Mal überredete er seine Internetbekanntschaft sogar zu einem Treffen. Wie etwa in dem Fall des Mädchens von der Mosel, bei dem er Mitte vergangenen Jahres im Bett entdeckt wurde.
Gutachter bescheinigten dem Angeklagten am gestrigen vierten Prozesstag eine starke Persönlichkeitsstörung und eine Störung der sexuellen Präferenz. Der 33-Jährige legte sich etwa mit einem Schulranzen ins Bett, um sich sexuell zu erregen, zog Mädchenkleider an oder benutzte ihre Deodorands. "Er kann normale Sexualität nicht ausleben, bevorzugt stattdessen eine Vielzahl bizarrer Formen", sagte die psychiatrische Gutachterin Dr. Sylvia Leupold und fügte hinzu: "So einen Fall habe ich in 20 Jahren noch nicht erlebt." Leupolds zusammenfassende Bewertung: Die Behandlung des Mannes werde sich über eine "sehr, sehr lange Zeit" hinziehen, die Erfolgsaussichten seien noch ungewiss.
"Seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ist die einzige Chance, die der Angeklagte hat", meinte auch Verteidigerin Martha Schwiering. Eine Einschätzung, die alle Prozessbeteiligten teilten. Von dem 33-Jährigen gehe eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit aus, sagte der Vorsitzende Richter Albrecht Keimburg in seiner Urteilsbegründung. Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ist unbefristet; sie muss aber regelmäßig von einem Gericht überprüft werden.

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