Bekenntnis zum Schuldenabbau

Mainz · Ist ein Nachtragshaushalt fällig, damit die erwarteten Steuermehreinnahmen des Landes komplett in den Schuldenabbau fließen? Ja, sagt die CDU. Nein, meinen SPD und Grüne. Der Antrag der Union wurde im Landtag abgelehnt.

Mainz. Die CDU-Landtagsfraktion fordert von der Landesregierung zu Beginn der Wahlperiode eine "klare Eröffnungsbilanz". Mit den finanziellen Sünden der Vergangenheit müsse Schluss sein, "jeden Cent der Steuermehreinnahmen müssen wir zum Schuldenabbau nutzen", sagte CDU-Fraktionschefin Julia Klöckner am Mittwoch im Landtag. Dazu zwinge die Einhaltung der Schuldenbremse bis 2020.
Kollege Gerd Schreiner führte noch ein anderes Argument ins Feld: Die von der Regierung genannte Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts liege nicht vor. Deshalb dürfe die Kreditaufnahme nicht höher ausfallen als die Investitionen. Das sei aber so. "Der Haushalt 2011 ist verfassungswidrig. Die Regierung muss einen Nachtragshaushalt vorlegen." Adolf Weiland ergänzte, wer den CDU-Antrag ablehne, begehe "einen schweren Fehler".
SPD und Grüne sehen das anders. "Was Sie fordern, ist laut Landeshaushaltsordnung gar nicht möglich. Es wäre hilfreich, diese zu lesen", sagte SPD-Fraktionschef Hendrik Hering. "Jeder Dorfbürgermeister" wisse, dass ein Nachtragshaushalt nur bei Mehrausgaben oder Mindereinnahmen in Frage komme. Zudem habe Finanzminister Carsten Kühl bereits erklärt, das prognostizierte Steuerplus von 350 Millionen Euro werde komplett zum Schuldenabbau genutzt.
Ebenso wie Hering verlangte Ulrich Steinbach (Grüne) von der CDU "konkrete Sparvorschläge". Darüber könne man im Haushaltsausschuss gerne reden. Die Einhaltung der Schuldenbremse sei erklärtes Ziel der Koalition. "Es gibt zu Ihrem Antrag nur zwei mögliche Erklärungen: Entweder haben Sie etwas verwechselt und nicht verstanden, oder Sie wollen die Menschen hinters Licht führen." Für "Klamauk" seien die Zeiten zu ernst. Finanzminister Kühl (SPD) bezeichnete die CDU-Forderung als populistisch. Ein Nachtragshaushalt sei verfassungsmäßig nicht erforderlich, sondern problematisch.fcg

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