Die einen sind gefährdet, die anderen geschützt

Trier/Brüssel · Die La-Palma-Heuschrecke ist akut vom Aussterben bedroht. Einen Schutz genießt sie laut EU-Gesetzgebung jedoch nicht. Anders als Mauereidechsen, von denen in Mainz daher Tausende Exemplare umgesiedelt werden mussten. Beispiele dafür, warum die EU-Richtlinie nach Ansicht eines Trierer Forscherteams überarbeitet werden sollte.

Trier/Brüssel. Die Goldkröte, das Mondnagelkänguru und die Großohrhüpfmaus sind dabei. Auch Labradorente, Falklandfuchs und Hokkaidowolf teilen das Schicksal von Bergwisent, Heidehuhn, Kaplöwe und jenes arglosen Dodos, der nicht verstand, was Nesträuber oder Jäger tun. Der weder weglief noch sich wehrte. Der wie all die anderen abertausenden Arten ausstarb. Täglich verliert der Planet bis zu 130 Spezies. Ein Aussterben, das sich 100- bis 1000-mal schneller vollzieht, als dies unter natürlichen Bedingungen der Fall wäre.
Die Europäische Union hat daher 2011 eine Biodiversitätsstrategie verschiedet, die das Ziel verfolgt, den Verlust von Ökosystemen, Arten und Genen bis 2020 zu stoppen.
Die Ausgangslage ist nicht eben rosig. Der EU-Komission zufolge befanden sich 2011 nur 17 Prozent der EU-rechtlich geschützten Lebensräume und Arten sowie elf Prozent der Ökosysteme in einem guten Zustand. Alle anderen seien gefährdet oder zumindest unter Druck - hauptsächlich durch den Menschen. Ein Viertel der Tierarten sei vom Aussterben bedroht.
Ein interdisziplinäres Team Trierer Wissenschaftler ist überzeugt, dass die europäische Gesetzgebung nicht geeignet ist, daran viel zu ändern. Denn ein Teil der Tiere und Pflanzen, die die 1992 verabschiedete europäische Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH, siehe Stichwort) schützt, hätte diesen Schutz gar nicht unbedingt nötig. Bei ihrer Einschätzung orientieren sich die Trierer an den roten Listen der Weltnaturschutzorganisation IUCN (International Union for Conservation of Nature and Natural Resources = internationale Union für die Bewahrung der Natur und natürlicher Ressourcen). Diese seien aktueller und wissenschaftlich fundierter als die aus ihrer Sicht veralteten FFH-Listen. Andere Arten hingegen, die akut vom Aussterben bedroht sind, werden von der Gesetzgebung komplett ignoriert. Die Wissenschaftler fordern daher, dass die EU-Richtlinie direkt an die roten Listen für Europa gekoppelt wird und dass die EU in deren Aktualisierung investiert.
Auch bei der praktischen Umsetzung des Artenschutzes hapert es den Trierer Forschern zufolge. Denn auch mehr als 20 Jahre nach Einführung der Richtlinie existierten viele der Schutzgebiete nur auf dem Papier. Hier drei Beispiele:

Gefährdet.
In der Wissenschaftssprache heißt das Tierchen Acrostira euphorbiae. Doch womöglich lohnt es sich gar nicht erst, den Namen dieses ausschließlich auf der kanarischen Insel La Palma lebenden Grashüpfers zu lernen. Die Wahrscheinlichkeit, dass es ihn schon bald nicht mehr gibt, ist hoch. Wie viele Mittelmeerarten findet man diese Heuschrecke nur in einem sehr kleinen Gebiet. Und zwar im Südwesten der Insel, wo eine ganz besondere Pflanze wächst, die ebenfalls nur auf La Palma vorkommt: ein buschartig wachsendes Wolfsmilchgewächs, von dessen fleischigen Blättern sich die flugunfähigen Grashüpfer ernähren. Nur gibt es da - neben der ganz normalen Gefahr größerer Feuer - gleich mehrere Probleme: Die Pflanzen werden abgeholzt, das Gelände wird als Weide genutzt, und dann ist da auch noch ein Golfplatz mit Hotels geplant. Der auf Heuschrecken spezialisierte Trierer Biogeograf Axel Hochkirch beobachtet die Population mit Sorge. Könnte das Golfplatzprojekt doch das Ende des La-Palma-Grashüpfers bedeuten. Eine Art, die die rote Liste für Europa als kritisch gefährdet einstuft. Von der FFH-Richtlinie hingegen wird sie nicht geschützt.
Viel besser geht es da schon anderen Geschöpfen:

Geschützt.
Als die Stadt Mainz 2005 entschied, ihren Containerterminal in ein Industriegebiet auf der Ingelheimer Aue zu verlegen, ahnte sie noch nicht, was sie dort finden würde: jede Menge Mauereidechsen. Die kennt zwar jeder, weil sie im Land vielerorts über sonnige Weinberge, Mauern oder Schotterflächen flitzen. Auch sind sie laut roter Liste in Europa nicht gefährdet. Dennoch sind sie dank ihrer Nennung in einem Anhang der FFH-Richtlinie streng geschützt. Das heißt: Man darf sie weder töten oder verletzten, noch ihre Brut-, Nist oder Zufluchtsstätten zerstören. Die Stadt Mainz entschied also, die im Industriegebiet lebenden Kerlchen in einen ehemaligen Steinbruch umzusiedeln, der speziell für ihre Bedürfnisse hergerichtet wurde: Er wurde entbuscht, mit Steinwällen versehen und eingezäunt. Bis 2009 wurden 2700 Tiere umgesiedelt, die jeweils einzeln mit einer angelrutenähnlichen Schlinge gefangen werden mussten. Mehr als 200 000 Euro kostete die Aktion. Eine ähnliche Eidechsenumsiedlung in Heilbronn war 600 000 Euro teuer. Das Geld wäre Axel Hochkirchs Ansicht nach an anderer Stelle besser investiert. Zum Beispiel im Management der FFH-Gebiete:

Auf dem Papier geplant.
2008 kam es im Liesertal bei Manderscheid (Kreis Bernkastel-Wittlich) zu einem kleinen Eklat. Denn ein Landwirt hatte seine Wiese mit Unkrautbekämpfungsmittel gespritzt und neues Grünland eingesät. Das Problem an der Sache: Die Wiese liegt in einem FFH-Schutzgebiet. Dieses verfolgt das Ziel, genau solche Wiesenbiotope zu schützen. Eine wichtige Ursache des Problems war damals: Es gab noch keinen Bewirtschaftungsplan (den die 1992 verabschiedete Richtlinie für Schutzgebiete vorsieht).
Solche Pläne sollen beschreiben, was den besonderen ökologischen Wert des Gebietes ausmacht, welche Erhaltungsziele gelten und welche Maßnahmen notwendig sind, um die Arten und Lebensräume zu schützen.
Auf Grundlage dessen wird dann mit den Menschen vor Ort - zum Beispiel mit Förstern oder Bauern - besprochen, was sie tun können oder lassen sollten (zum Beispiel "Unkraut" bekämpfen). Da dieses Engagement freiwillig ist, wird es vertraglich geregelt. Allerdings gibt es für das Schutzgebiet im Liesertal auch heute noch keinen fertigen Bewirtschaftungsplan. Ebensowenig wie für die meisten anderen der 120 rheinland-pfälzischen FFH-Gebiete. Erst neun dieser Handlungskataloge sind fertig. Die Arbeit an den übrigen wurde einem Ministeriumssprecher zufolge 2011 aufgenommen - ein Ergebnis des rot-grünen Koalitionsvertrags. Von einem ersten Drittel der Pläne liegen inzwischen Entwürfe vor. Die anderen sollen bis Ende der Legislaturperiode fertig werden. Und dann ihren Teil dazu beitragen, dass es den gesetzlich geschützten heimischen Arten nicht ergeht wie Goldkröte, Mondnagelkänguru, Großohrhüpfmaus & Co.Extra

Rheinland-Pfalz hat 120 FFH-Gebiete (12,9 Prozent der Landesfläche) und 57 Vogelschutzgebiete (12,2 Prozent der Landesfläche) an die Europäische Kommission gemeldet und im Landesnaturschutzgesetz ausgewiesen. Insgesamt gehören 385 000 Hektar Land zu diesen "Natura-2000-Gebieten". Ein Großteil davon sind Waldflächen. Ziel ist es, einen guten Erhaltungszustand der Lebensräume und Arten zu sichern oder wieder herzustellen. kahExtra

Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie, ist eine Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union (EU), die von den damaligen EU-Mitgliedstaaten 1992 einstimmig beschlossen wurde. Sie dient dem Erhalt der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. Es wird fast ausschließlich die Kurzbezeichnung FFH-Richtlinie benutzt, die sich von Fauna (Tiere), Flora (Pflanzen) und Habitat (Lebensraum) ableitet. red

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