Hartz-IV-Empfänger gehen bei Abwrackprämie leer aus

Berlin · Hartz-IV-Empfänger können nicht von der staatlichen Abwrackprämie für Altautos profitieren. Der Betrag von 2500 Euro wird auf ihre Grundsicherung angerechnet. Das geht aus einer Stellungnahme der Bundesregierung zu einer parlamentarischen Anfrage der Linksfraktion hervor, die unserer Zeitung vorliegt.

(vet-) Demnach handelt es sich bei der staatlichen Prämie um eine „Einnahme in Geldeswert“, die als Einkommen zu berücksichtigen sei. Das gelte auch, wenn die Prämie an den Verkäufer des Neuwagens abgetreten sei.Die kommunalpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Katrin Kunert, kritisierte diese Praxis als „unglaublichen Vorgang“. Es sei unfassbar, dass Langzeitarbeitslose vom Konjunkturpaket ausgenommen würden. „Gerade diesen Menschen, von denen gefordert wird, dass sie immer mobil sein sollen, müsste die Umweltprämie zustehen“. Die Bundesregierung sei aufgefordert, dies umgehend zu korrigieren, sagte Kunert.Nach der Rechtssprechung des Bundessozialgerichts gilt für Hartz-IV-Empfänger ein privater Pkw bis zu einem Wert von 7500 Euro als angemessen. Bestimmte Hersteller wie Dacia bieten Kleinwagen zu diesem Preis an. Unter Einschluss der Abwrackprämie wären für den Kunden nur etwa 5000 Euro für das Neufahrzeug fällig. Langzeitarbeitslosen würde die Differenz aber vom Regelsatz abgezogen werden.

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