Debatte über Verpflichtung zur Immunisierung Was Impfpflicht und Impfzwang unterscheidet

Düsseldorf · Ob Menschen in der Öffentlichkeit von Impfpflicht sprechen oder von Impfzwang, scheint eine ideologische Frage. Doch in Wahrheit bezeichnen die Begriffe unterschiedliche Dinge – die allerdings miteinander zusammenhängen.

 Symbolbild: Eine junge Frau wird in Brandenburg in einem Impfbus geimpft. Foto: dpa

Symbolbild: Eine junge Frau wird in Brandenburg in einem Impfbus geimpft. Foto: dpa

Foto: dpa/Soeren Stache

Seit die Debatte über eine mögliche Impfpflicht in Deutschland voll entbrannt ist, tauchen immer wieder zwei Begriffe auf, die bisher unscharf verwendet werden: Impfpflicht und Impfzwang. Während bei der Pflicht eher eine moralische Ebene mitschwingt, legt der Zwang Vorstellungen nahe, die mit Eingriffen von außen und möglicherweise auch Gewaltanwendung zu tun haben. Es hat also mit den strategischen Absichten zu tun, welchen Begriff Menschen in der Öffentlichkeit verwenden, doch geht es dabei nicht nur um Rhetorik. Die Wörter zielen auf unterschiedliche Dinge.

Impfdiskussion: Unterschied zwischen Pflicht und Zwang

Pflicht ist eine Verpflichtung, Zwang deren Durchsetzung. Mit Impfpflicht ist also zunächst nur die Notwendigkeit ausgesprochen, sich impfen zu lassen. „Dabei muss man die rechtliche und die moralische Pflicht unterscheiden“, sagt Helmut Frister, Medizinjurist an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und Mitglied des Deutschen Ethikrats.

Die moralische Pflicht gründe auf der Einsicht, dass Impfen dazu beitrage, sich selbst und andere vor Erkrankung zu schützen, und sei bei einer Mehrheit der Bevölkerung anerkannt. Eine rechtliche Verpflichtung gebe es bisher nicht. „Sollte sich der Gesetzgeber aber entscheiden, per Gesetz eine rechtliche Pflicht zu schaffen, würde sich daraus die Frage ergeben, wie diese Impfpflicht durchgesetzt werden könnte“, sagt Frister.

Das könne etwa durch Androhung von Buß- oder Zwangsgeldern geschehen. Eine andere, nur theoretische Möglichkeit wäre, Ungeimpfte mit Polizeigewalt festzuhalten, bis sie geimpft wären. „Das könnte man dann als körperlichen Impfzwang bezeichnen“, sagt Frister. Es gebe aber bisher niemanden, der einen Impfzwang dieser Art befürworten würde. „Es geht in der Debatte vielmehr darum, ob der Staat überhaupt erst einmal das Signal setzt, dass jeder einzelne Bürger verbindlich aufgefordert ist, sich impfen zu lassen.“

Impfpflicht und Impfzwang: Was passiert bei Verstößen?

Natürlich haben Impfpflicht und Impfzwang dennoch miteinander zu tun. Wenn der Staat eine Pflicht ausspricht, muss er auch kontrollieren, ob die Bürger sich daran halten und im Zweifel auch sanktionieren, wenn sie es nicht tun. Da kommt die Verhältnismäßigkeit ins Spiel. Der Staat kann sich entschließen, Menschen zu kontrollieren, wenn sie sich unter andere Leute begeben, etwa, wenn sie öffentliche Verkehrsmittel benutzen, in Geschäfte gehen, in Restaurants oder Theater.

Fällt bei solchen Kontrollen auf, dass Leute trotz Impfpflicht ungeimpft sind, könnte ein einmaliges Bußgeld verhängt werden oder ein Zwangsgeld, wenn es bei der Impfverweigerung bleibt. So würde der Staat zwar nicht aktiv und körperlich gegen den Bürger vorgehen, aber natürlich trotzdem Zwang ausüben.

Jurist: Impfpflicht ist verfassungsrechtlich zulässig

„Ich halte eine Impfpflicht für verfassungsrechtlich zulässig“, sagt Frister. Das sei keine Position des Ethikrats, aber seine persönliche Auffassung als Jurist. Das Grundgesetz schütze die persönliche Unversehrtheit, aber es erlaube ausdrücklich Eingriffe in dieses Recht per Gesetz, wenn die Verhältnismäßigkeit bewahrt bleibe.

Um das abzuwägen, spielten vier Faktoren eine Rolle: Der Eingriff müsse einem legitimen Ziel dienen, er müsse zum Erreichen dieses Ziels geeignet sein, es dürfe kein milderes Mittel geben, um das Ziel zu erreichen, und all dem müsse eine angemessene Interessensabwägung zugrunde liegen.

Alle vier Punkte hält Frister für gegeben. „Es gibt nur zwei Möglichkeiten, die Überlastung des Gesundheitssystems abzuwenden“, sagt der Jurist, „Erhöhung der Impfquote oder Lockdown.“ Die Erhöhung der Impfquote komme zur Brechung der aktuellen Welle schon zu spät, aber dieselben Fragen würden sich auch im nächsten und übernächsten Winter wieder stellen.

Darum sei es an der Zeit, eine generelle Abwägung zu treffen zwischen dem individuellen Interesse, beim Impfen freie Wahl zu haben und dem Interesse der Allgemeinheit, über ein funktionierendes Gesundheitssystem zu verfügen – ohne immer wieder Lockdowns hinnehmen zu müssen.

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