Landwirtschaft Mähdrescher dürfen während der Ernte sonntags fahren

Mainz · () In der Erntezeit in Rheinland-Pfalz dürfen Erntetransporte stellenweise auch an Sonn- und Feiertagen stattfinden. Darauf weist Landwirtschafts- und Verkehrsminister Volker Wissing hin.

Er bittet Ernte- und Autofahrer um gegenseitige Rücksichtnahme.

„Damit die Ernte rechtzeitig und in guter Qualität eingefahren werden kann, sind Erntetransporte stellenweise auch an Sonn- und Feiertagen notwendig“, sagt er. Dazu hat er eine entsprechende Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot für die jeweiligen Erntezeiträume erteilt. „Damit sichern wir die Qualität unserer landwirtschaftlichen Erzeugnisse und stellen den Landwirten die notwendige Infrastruktur für ihre Ernte bereit“, so Wissing.

In der Getreide- und Rapsernte gilt die Ausnahmegenehmigung von noch bis zum 30. August, für die Mais­ernte und die Weintraubenlese von 16. August bis 15. November und für die Ernte sonstiger Ölsaaten wie Sonnenblumen in der Zeit von 16. August bis 20. September 2020. In dieser Zeit sind Erntetransporte für die jeweiligen Erzeugnisse auch an Sonn- und Feiertagen erlaubt.

Wissing bittet Landwirte und Winzer darum, Licht und Bremsen sowie die Bereifung der Schlepper, Erntefahrzeuge und Anhänger funktionstüchtig zu halten. Gleichzeitig weist er die Autofahrer auf die ungewohnten Abmessungen und Geschwindigkeiten der landwirtschaftlichen Fahrzeuge hin: „Erntefahrzeuge wie Mähdrescher fahren meist besonders langsam. Autofahrer schätzen auch die ungewohnte Länge von Transportzügen beim Überholen oft falsch ein.“

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