Gericht beendet Prozess 55-Jähriger aus Spangdahlem muss in die Psychiatrie

Trier/Spangdahlem · Ein wegen Bedrohung, Beleidigung, Sachbeschädigung, Verkehrsgefährdung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte beschuldigter Mann wird in die Landesklinik Nette-Gut eingewiesen. Dies hat das Landgericht Trier nach vier Verhandlungstagen und 30 Zeugenanhörungen am Freitag entschieden.

55-Jähriger aus Spangdahlem muss in die Psychiatrie
Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Der als schuldunfähig geltende Mann leidet unter einer schweren psychischen Erkrankung, gepaart mit den Spätfolgen früheren Drogenkonsums. Er hatte von 2019 bis 2020 seine Nachbarn, aber auch andere Dorfbewohner in Spangdahlem beleidigt und bedroht und mit Lärm belästigt. Außerdem lieferte er sich Auseinandersetzungen mit der Polizei, und es kam zu gefährlichen Eingriffen in den Straßenverkehr.

Durch seine krankhaften Ausfälle war der Mann Dauerkunde bei der Bitburger Polizei geworden. Bekannt war er auch als regelmäßig wiederkehrender Patient in den psychiatrischen Krankenhausabteilungen der Region.

Die Gutachterin hatte vor Gericht gesagt, dass der Mann eine Allgemeingefahr darstelle und unbefristet in die Psychiatrie eingewiesen werden müsse. Ihre Einschätzung: Bezüglich der Selbstgefährdungen und der psychischen Verletzungen der Bedrohungsopfer bestehe Wiederholungsgefahr.

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