Bewährungsstrafe nach Schüssen im Park

Prüm/Schönecken · Weil er ein neun Jahre altes Mädchen im Park in Schönecken mit einer Schreckschusspistole bedroht und abgedrückt hat, verurteilte das Amtsgericht Prüm einen 67 Jahre alten Mann zu einer Gefängnisstrafe von zehn Monaten auf Bewährung und einer Geldbuße.

Prüm/Schönecken. Ein Wintertag im Februar 2011 in Schönecken: Drei Mädchen im Alter zwischen neun und zwölf Jahren gehen mit ihren Hunden im Park spazieren, als sie in einiger Entfernung einen Mann sehen, der auch mit zwei Hunden unterwegs ist. Sie wollen ihre Tiere an die Leine nehmen, doch ein zwölf Jahre alter Husky eilt auf den Mann zu. Das Tier ist alt und nahezu taub, weshalb es nicht hört. Das neunjährige Kind läuft ihrem Hund hinterher, ihre beiden Freundinnen bleiben zurück.
Was sich dann, nach der Aussage der Kinder vor dem Amtsgericht Prüm, abspielt, macht sowohl den Vorsitzenden Richter Franz-Josef Triendl als auch die Vertreter von Staatsanwaltschaft und Nebenklage fassungslos: Der Mann zieht eine Pistole und feuert einen Schuss in die Luft. Doch dabei belässt er es nicht. Sie solle ihren Hund nehmen und abhauen, sonst knalle es, habe er zu ihr gesagt, berichtet das Mädchen im Zeugenstand. Dann habe er mit der Waffe in ihre Richtung gezeigt und abgedrückt. Daraufhin sei sie voller Angst geflüchtet. Dass es sich um eine Schreckschusswaffe handelt, ist für die Kinder nicht erkennbar. Die beiden älteren Freundinnen beobachten das Geschehen aus der Distanz, gemeinsam laufen die drei anschließend nach Hause. Noch Monate später leide vor allem die Jüngste unter dem Vorfall, berichtet ihre Mutter. Daher verschärft sich im Verlauf der Verhandlung der Vorwurf von einer versuchten Nötigung zu einer Bedrohung mit gefährlicher Körperverletzung.
Der Angeklagte hat eine andere Version: Er habe sich von dem ankommenden Hund bedroht gefühlt und deshalb seine Waffe gezogen. In weiter Entfernung - mindestens 100 Meter - habe er ein Kind gesehen, das aber sofort nach dem ersten Schuss in die Luft umgedreht und weggelaufen sei. Er betont mehrfach, dass er auf keinen Fall ein Kind bedroht habe, und sieht sich keiner Schuld bewusst. Nur den illegalen Waffenbesitz räumt er ein.
Keiner Schuld bewusst


Die Schreckschusswaffe habe er sich zugelegt, weil er in der Vergangenheit mehrfach Ärger mit Hunden gehabt habe und gebissen worden sei. Den Vorschlag des Amtsrichters, die Waffe abzugeben, lehnt er ab. Stattdessen kündigt er an, sich erneut um einen entsprechenden Waffenschein zu bemühen. Den Einwand des Richters, dass er nach dem aktuellen Vorkommnis dafür schwarz sehe, kontert der Angeklagte mit dem Hinweis, dass er den Waffenschein dann eben über seine Frau bekommen wolle.
Nicht zuletzt das Verhalten des Angeklagten vor Gericht ist es, was Staatsanwalt Norbert Herz kritisiert. "Der Angeklagte ist überhaupt nicht einsichtig", sagt Herz in seinem Plädoyer. Er habe keine Entschuldigung gegenüber den Kindern geäußert, deren Darstellung des Geschehens er für glaubwürdig halte. Der Angeklagte zeige kein Unrechtsbewusstsein. Im Sinne einer Generalprävention plädierte Herz für eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung und eine Geldbuße von 5000 Euro. Der Vertreter der Nebenklage fand ebenso deutliche Worte: Er sei eine Gefährdung für die Gesellschaft. "Sie haben ein Kind in Todesangst versetzt, das ist in hohem Maße verwerflich."
Aussage der Kinder glaubwürdig


Äußerlich ungerührt nimmt der Angeklagte die Ausführungen zur Kenntnis. Er habe den Vorgang überhaupt nicht so wahrgenommen, wie er hier geschildert worden sei, deshalb sei ihm das Verfahren völlig unverständlich. Er habe sich in seinem Leben noch nie etwas zuschulden kommen lassen, "ich hätte nie eine Waffe auf ein Kind gerichtet". Vielmehr liebe er Kinder - schließlich habe er selbst welche.
In seinem Urteil folgt Amtsrichter Triendl dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Nach seiner Überzeugung habe der Angeklagte vor Gericht die Unwahrheit bei der Darstellung des Geschehens gesagt. Die Aussagen der Kinder seien dagegen glaubwürdig. "Das ist ein ungeheuerlicher Vorgang, in der Nähe eines Kindes mit einer Pistole rumzufuchteln und einen Schuss abzugeben." Zumal die Waffe täuschend echt aussehe. "Ich kann mir das selbst als Erwachsener nicht vorstellen", sagt Triendl. Und außerdem: Wer gehe denn hin und ziehe eine Pistole, nur weil ein alter Hund auf ihn zukommt. "Sowas habe ich noch nicht erlebt." Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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