Freispruch in einem Familienstreit: Aussage steht gegen Aussage

Bitburg · Wegen Körperverletzung musste sich ein 35-jähriger Eifeler vor dem Amtsgericht Bitburg verantworten, der seinen Onkel angegangen haben soll. Er wurde freigesprochen, weil Aussage gegen Aussage stand.

Bitburg. Neffe und Onkel standen sich vor dem Bitburger Amtsgericht gegenüber und beschuldigten sich gegenseitig. Der 35-jährige Eifeler war angeklagt, weil er seinen 71-jährigen Onkel geschlagen haben soll. Doch bei der Verhandlung unter Vorsitz von Richterin Theresa Wilhelmi-Pitsch wurde nicht klar, ob es zu diesem Vorfall überhaupt gekommen ist. Nach Aussage des Onkels habe der Angeklagte ihn am Kragen gepackt, ihn zu Boden geworfen und ihn mit einem Schlagstock auf den Kopf geschlagen. Die Gründe für den Ausbruch blieben unklar.
Der Angeklagte hatte die Begegnung ganz anders in Erinnerung: Mit seinem Auto sei er an seinem Onkel vorbeigefahren und habe durch das offene Fenster gehört, wie dieser ihn mit Wörtern wie Idiot, Dummkopf und Asozialer beschimpfte. "Ich bin ausgestiegen und wollte nachfragen, warum", sagte der Angeklagte. Dann soll sein Onkel ihn geschubst haben. Auf die Nachfrage der Richterin, ob er Gewalt angewendet habe oder einen Schlagstock besitze, antwortete er konsequent mit Nein.
Da am Ende Aussage gegen Aussage stand, sprach Wilhelmi-Pitsch den Angeklagten frei und betonte: "Das hier ist nicht der richtige Schauplatz, um einen privaten Streit auszutragen." lale

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