Entschädigung Frist für Meldung von Wald- und Jagdschäden endet
Prüm · Die Verwaltung der Verbandsgemeinde (VG) Prüm erinnert daran, dass der Stichtag für die ordnungsgemäße und vor allem fristgerechte Anmeldung aller Wild- und Jagdschäden näherrückt. Bei Schäden an forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken genüge es im Herbst, wenn diese bis zum Donnerstag, 1. Oktober, angemeldet werden, allerdings sei diese Frist verbindlich.
15.09.2020
, 18:16 Uhr
Für später angemeldete Schäden bestehe kein Entschädigungsanspruch mehr. Die Meldung muss bei der Verbandsgemeindeverwaltung erfolgen.
Die Formulare können per E-Mail an lisa.wagner@vg-pruem.de unter Telefon 06551/43208 angefordert werden. Sie stehen aber auch auf den Seiten der VG Prüm im Internet unter www.pruem.de zum Herunterladen bereit.