Entschädigung Frist für Meldung von Wald- und Jagdschäden endet

Prüm · Die Verwaltung der Verbandsgemeinde (VG) Prüm erinnert daran, dass der Stichtag für die ordnungsgemäße und vor allem fristgerechte Anmeldung aller Wild- und Jagdschäden näherrückt. Bei Schäden an forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken genüge es im Herbst, wenn diese bis zum Donnerstag, 1. Oktober, angemeldet werden, allerdings sei diese Frist verbindlich.

Für später angemeldete Schäden bestehe kein Entschädigungsanspruch mehr. Die Meldung muss bei der Verbandsgemeindeverwaltung erfolgen.

Die Formulare können per E-Mail an lisa.wagner@vg-pruem.de unter Telefon 06551/43208 angefordert werden. Sie stehen aber auch auf den Seiten der VG Prüm im Internet unter www.pruem.de zum Herunterladen bereit.

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