Gutachter empfiehlt Unterbringung in einer Klinik

Trier/Bitburg · Noch kein Urteil, aber eine eindeutige Empfehlung des Gutachters: Sollte das Landgericht Trier von der Schuld des 35-Jährigen überzeugt sein, der seit Ende Januar wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung und Vergewaltigung seiner Ex-Freundin auf der Anklagebank sitzt, sollten die Richter seine Unterbringung in einer Klinik anordnen.

Trier/Bitburg. Es ist ein Prozess, in dem die Gutachter eine entscheidende Rolle spielen. Es geht zum einen um die Frage, ob der 35-jährige Luxemburger, der sich seit Ende Januar vor dem Landgericht Trier verantworten muss, seine ehemalige Lebensgefährtin in ihrem Haus in der Nähe von Bitburg vergewaltigt und mit einem Besenstiel misshandelt hat. Es geht zum anderen um die Frage, wie der Angeklagte bei einer Verurteilung zu bestrafen wäre.
Erstes Gutachten: Es steht Aussage gegen Aussage: Die Ex-Freundin schildert, wie ihr der Luxemburger die Nase gebrochen und sie zum Oralverkehr gezwungen habe. Er spricht von einvernehmlichem Sex - der Nasenbeinbruch sei ein Unfall gewesen. Die Schläge mit dem Besenstiel räumt der 35-Jährige zwar ein, spielt den Vorfall aber herunter. Die 41-Jährige berichtet von blauen Flecken und einem weiteren Nasenbeinbruch. Der psychologische Sachverständige Professor Burkhard Schade hält sie für glaubwürdig (der TV berichtete). Sehr zum Unmut von Verteidiger Horst Büttner: Er stellt am Freitag einen Befangenheitsantrag gegen den Gutachter wegen Voreingenommenheit. Das Gericht lehnt diesen ab.
Zweites Gutachten: Der psychiatrische Sachverständige, Dr. Ingo Baltes, widmet sich der Persönlichkeit des 35-Jährigen. "Der Angeklagte ist unter denkbar ungünstigen Bedingungen aufgewachsen - mit einem gewalttätigen Vater, der das Wort Schlaganfall neu definiert hat", sagt Baltes. Auch sexuelle Übergriffe mit sadistischen Elementen habe der Luxemburger in seiner Kindheit ertragen müssen. Früh sei der Angeklagte daher verhaltensauffällig gewesen, habe kein Urvertrauen entwickeln können und sei heute in seiner Selbstwahrnehmung und Beziehungsfähigkeit gestört. Kurzum: Baltes attestiert eine schwere Persönlichkeitsstörung und damit verbunden eine verminderte Schuldfähigkeit. Er geht aber noch weiter: Er empfiehlt - vorausgesetzt, das Gericht spricht den 35-Jährigen schuldig - dessen Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik, weil er das Risiko für ähnliche impulsive und gefährliche Handlungen durch den Angeklagten für "extrem hoch" halte und ambulante Therapien in der Vergangenheit nicht geholfen hatten.
Die Plädoyers: Staatsanwalt Stéphane Parent fordert eine Freiheitsstrafe für den 35-Jährigen von drei Jahren und drei Monaten wegen Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung, begangen im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit. Außerdem empfiehlt er dessen Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik. "Der Angeklagte hätte besser mal was für seine Selbststärkung tun sollen als gewalttätig gegenüber einer Frau zu werden, die ihm immer wieder die Hand gereicht hat", sagt Ruth Streit-Stifano, die die 41-Jährige als Nebenklägerin vertritt.
Verteidiger Büttner zieht weiter das Glaubwürdigkeitsgutachten in Zweifel: Er plädiert für eine Verurteilung wegen einfacher und fahrlässiger Körperverletzung, die mit der inzwischen neunmonatigen U-Haft seines Mandanten abgegolten sei.
Das Gericht wird am Dienstag, 30. April, 15 Uhr, das Urteil verkünden.

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