HINTERGRUND: Prämienmodelle

Sollten sich die Agrarminister bis zum Stichtag 1. August 2004 nicht auf ein nationales Agrar-Gesetz geeinigt haben, würde automatisch das von der EU vorgegebene "Betriebsmodell" in Kraft treten. Referenzfläche für zukünftige Prämien wäre dann der Acker- und Futterflächenbestand von 2000 bis 2002. Beim "Regionalmodell" (Flächenmodell), auf das sich die Bundesländer noch einigen müssen, würde als Bemessungsgrundlage der Bestand vom 1. Januar 2005 dienen. Ein von Rheinland-Pfalz favorisiertes so genanntes "Kombimodell" soll die Vorzüge der beiden Varianten kombinieren und den Übergang für die Landwirte sozialverträglicher gestalten.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort