Hoffnungsschimmer für Hagen

Trier/Bleialf/Buchet · Vor dem Landgericht Trier ist der Urheberrechtsstreit zwischen dem Gewerbeverein Bleialf und dem Künstler Roland Hagen aus Buchet neu verhandelt worden. Ein Urteil darüber, ob Grafiken des Künstlers unrechtmäßig verwendet wurden, gibt es noch nicht. Allerdings lieferte die Richterin einen Hinweis darauf, dass der Verein dafür zur Verantwortung gezogen werden könnte.

Trier/Bleialf/Buchet. Hat der Gewerbeverein Bleialf unrechtmäßig vier Federzeichnungen des Bucheter Künstlers Roland Hagen auf einer Werbetafel verwendet? Die Frage beschäftigt seit 2011 das Landgericht Trier (der TV berichtete mehrfach). Hagen verlangte zunächst 23 500 Euro Schadenersatz, der Verein bestritt jede Verantwortung und zweifelte außerdem Hagens Urheberschaft an.
Das Landgericht wies im August 2012 die Klage des Künstlers ab, weil nach damaligem Stand nicht erwiesen gewesen sei, dass der Verein "die Tafel organisiert beziehungsweise aufgestellt hat". Hagen ging in die Berufung vor dem Oberlandesgericht in Koblenz und hatte damit Erfolg - jetzt wird in Trier neu verhandelt.
Und dabei könnte sich eine Wende abzeichnen - zumindest, wenn man die Einschätzung Hagens nach der jüngsten Verhandlung nimmt: Die Richterin Manuela Schmidt habe einen Hinweis gegeben, dass der Verein eben doch verantwortlich sein könnte.
Das kommt zwar noch längst keinem Urteil gleich. Dennoch bestätigt die Richterin gegenüber dem TV: Nach ihrer vorläufigen Beurteilung spreche einiges dafür, "dass hier eine Verantwortlichkeit des beklagten Vereins gegeben" sein könne, zumal das auch durch die Aussage des damaligen Vorsitzenden Thomas Aigner teilweise nahegelegt wurde.
Aigner sagt, dass der Verein die Tafel habe aufstellen lassen - als "Hardware" oder "Hülle", wie er es nennt, wenn auch anfangs keine Rede davon gewesen sei, Zeichnungen Hagens darauf zu verwenden. Wie es dann dazu gekommen sei, "das müssen andere beantworten, da war ich nicht involviert". Die Sache sei 20 Jahre her, deshalb habe er auch vieles "nicht mehr gespeichert". Fest stehe aber: Von ihm sei dazu "keinerlei Anweisung erfolgt".
Bis auf weiteres, sagt die Richterin, stehe alles noch unter Vorbehalt, denn ein wichtiger Zeuge sei noch nicht vernommen worden: der ehemalige Schriftführer des Vereins, Oliver Grunow. Grunow konnte an der jüngsten Verhandlung nicht teilnehmen.
Auf dessen Aussage gespannt ist auch Dirk Schnelting, der Vorsitzende des Gewerbevereins: Grunow sei "die zentrale Figur" in der Angelegenheit. Die Einschätzung der Richterin teilt Schnelting nicht: Das sei nach dieser Verhandlung zu erwarten gewesen, da ausschließlich Zeugen ausgesagt hätten, die von Hagen benannt worden seien: "Das war abzuschätzen, dass es so ausgehen würde." Für die nächste Verhandlung hat der Verein weitere Zeugen benannt.
Hagen hat inzwischen seine Forderung reduziert - er verlangt aktuell noch 10 000 Euro. Ein Vergleich kam bisher nicht zustande, zumal man sich im Verein einig sei, die Sache "bis zu einem Urteil durchzuführen", sagt Schnelting. Und das auch trotz Hagens Bereitschaft, seine Forderung auf 5000 Euro zu verringern. Richterin Manuela Schmidt erwartet ebenfalls keinen Vergleich mehr: "Das wird durch Urteil entschieden." Die nächste Verhandlung ist für den 15. September angesetzt.Meinung

 Roland Hagen. Foto: privat

Roland Hagen. Foto: privat

Zu teuer für alle Beteiligten
An Hagens Haken: Für den Gewerbeverein Bleialf könnte die leidige Angelegenheit mit den Zeichnungen übel ausgehen. Eine außergerichtliche Einigung ist nicht mehr möglich. Selbst wenn Hagens ursprüngliche Forderung überzogen war und ein Urteil den Verein günstiger davonkommen lassen sollte: Die Sache ist schon jetzt für alle Beteiligten zu teuer - weil man die Eskalation nicht verhindert hat. fp.linden@volksfreund.de

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