Interview mit Jürgen Larisch, Brand- und Katastrophenschutzinspekteur im Eifelkreis „Ein Gesetz ist nur so gut wie die Menschen, die damit arbeiten“

<irspacing style="letter-spacing: -0.01em;">Bitburg/Prüm</irspacing> · Neue Altersgrenze, mehr Nachwuchsförderung: Nicht nur das freut den Brand- und Katastrophenschutzinspekteur des Eifelkreises am novellierten Landesgesetz.

 Alles beim Alten: Jürgen Larisch ist nun nicht mehr Kreisfeuerwehrinspekteur, sondern Brand- und Katastrophenschutzinspekteur. An seinen Aufgaben habe sich aber nichts geändert, sagt er.

Alles beim Alten: Jürgen Larisch ist nun nicht mehr Kreisfeuerwehrinspekteur, sondern Brand- und Katastrophenschutzinspekteur. An seinen Aufgaben habe sich aber nichts geändert, sagt er.

Foto: Rudolf Höser

(utz) Ein Papierberg, bei dem man leicht die Übersicht verlieren kann: Das novellierte Landes-Brand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG) hat viele Neuregelungen geschaffen. Doch was bedeutet das für die Arbeit vor Ort? TV-Redakteurin Ulrike Löhnertz hat mit Jürgen Larisch, dem neuen Brand- und Katastrophenschutzinspekteur des Eifelkreises, gesprochen.

Herr Larisch, das novellierte Landes- Brand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG) hat dazu geführt, dass Sie nun nicht mehr KFI (Kreisfeuerwehrinspekteur), sondern BKI (Brand- und Katastrophenschutzinspekteur) sind. Was hat sich an Ihren Aufgaben geändert?

Jürgen Larisch: Nichts. Für die Feuerwehren sind die Gemeinden zuständig. Der Katastrophenschutz war schon immer Aufgabe der Landkreise. In diesem Bereich trägt der Landrat die gesamtpolitische Verantwortung, und der KFI, heute BKI, ist sein Beauftragter und Einsatzleiter. Die Bezeichnung  KFI hatte Tradition, trug aber nie dem Aufgabengebiet Rechnung. Bei der Übernahme meines Amtes 2013 habe ich landesweit darauf hingewiesen, dass die Bezeichnung nicht dem Aufgabenspektrum entspricht und bin etwas stolz, die jetzige Änderung mit angestoßen zu haben.

Und wie  darf man Sie denn jetzt ansprechen?

Larisch: Unter meinen Kameraden der Feuerwehren, des DRK, THW, DLRG, des KVK, allen Hilfsorganisationen, unserer Blaulichtfamilie, bin und bleibe ich der Jürgen!

Aber es gibt sicher Änderungen im LBKG, die weitreichendere Auswirkungen auf die Arbeit haben. Was halten Sie zum Beispiel von der Änderung der Altersgrenze?

Larisch: Die  Altersgrenze von 67 Jahren, unter anderem für freiwillige Feuerwehrangehörige, ist für mich wichtig. Es war für mich nicht nachvollziehbar, dass jemand bis 67 arbeiten geht, aber mit 63 aus dem aktiven Dienst ausscheiden muss. Auf die Erfahrung der „Altgedienten“ können wir nicht verzichten, die Tagesalarmsicherheit wird verbessert, und noch leistungsfähige Feuerwehrangehörige bleiben im Einsatz. Natürlich benötigen wir aber immer noch junge Leute, die unter Atemschutz in ein brennendes Haus gehen.

Gibt es im Gesetz auch Regelungen zur Nachwuchsförderung? Denn die ist ja für Wehren extrem wichtig.

Larisch: Ja, die gibt es. Gut finde ich, dass die Bambini-Feuerwehren (für Kinder ab sechs Jahren) nun mit dem Hinweis im Gesetz erwähnt sind, dass die Bildung von Kinder- und Jugendfeuerwehren angestrebt werden soll. Denn den Nachwuchs für unsere Feuerwehren generieren wir überwiegend aus unseren Bambini- und Jugendfeuerwehren. 

Verbessert sich durch das Gesetz denn die Vereinbarkeit von Ehrenamt und Berufstätigkeit?

Larisch: Ja. Und auch die Arbeitgeber, die Feuerwehrangehörige freistellen, werden entlastet. Denn das Gesetz stellt klar: Die  Feuerwehr ist keine allgemeine Gefahrenabwehrbehörde mit Zuständigkeiten zur Abwehr aller erdenklichen Gefahren. Bei Amtshilfe außerhalb der Kernaufgaben der Wehr sollen zukünftig vorrangig  Arbeitnehmer ohne besondere Arbeitsplatzrisiken eingesetzt werden.

Wie sieht es aus mit der Ausbildung? Was ändert sich dort?

Larisch: Die Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule (LFKS) erhält mit „Feuerwehr- und Katastrophenschutzakademie“ (LFKA) einen neuen Namen. Damit verbinde ich die Hoffnung, dass zukünftig unser Bedarf an Lehrgängen gedeckt wird und zusätzlich notwendige Lehrgangsangebote geschaffen werden.

Welche neuen Schwerpunkte gibt es?

Larisch: Es wurden die Fachbereiche „Wasserrettung“,  „Psychosoziale Notfallversorgung“ und „Rettung aus unwegsamem Gelände“ eingeführt. Hier hege ich die Hoffnung, dass der Einführung der Fachbereiche auch eine entsprechende Förderung folgt.

Wird nicht gerade der Bereich Psychosoziale Notfallversorgung, genannt PSNV, immer wichtiger?

Larisch: Auf jeden Fall. Denn nicht erst seit der Amokfahrt in Trier wissen wir,  dass belastende Ereignisse nicht nur die Betroffenen, sondern auch unsere Einsatzkräfte erheblich beeinträchtigen können. Die PSNV im Eifelkreis hat rund 60 Einsätze jährlich, bei steigender Tendenz

Hat die Novellierung des Gesetzes ihre Erwartungen erfüllt?

Larisch: Einige Wünsche hätten meine Kameraden und ich schon noch gehabt. Letztlich ist ein Gesetz aber nur so gut wie die Menschen, die damit arbeiten.

Was heißt das konkret?

Larisch: Unsere Stärke ist, dies hat die Vergangenheit gezeigt, die gute Zusammenarbeit aller Hilfsorganisationen, einschließlich der Polizei und auch der Verwaltungen. Dazu zählt auch die kreisübergreifende Zusammenarbeit mit den Nachbarlandkreisen sowie Luxemburg, Belgien und der Flugplatzfeuerwehr in Spangdahlem. Ich freue mich, dass wir im Eifelkreis die Unterstützung der Politik haben und besonders, dass wir in den Feuerwehren, Hilfsorganisationen, unserer ganzen Blaulichtfamilie, so viele Frauen und Männer haben, die engagiert im Katastrophenschutz mitarbeiten.

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