Oberweis lässt Frist verstreichen

Bitburg/Oberweis · Der Verkauf des Campingplatzes und Freibads in Oberweis ist so gut wie besiegelt. Der Verbandsgemeiderat Bitburg-Land will in seiner Sitzung abschließend über das Vorhaben beraten. Die Ortsgemeinde, die bis Anfang Juni Zeit hatte, den mit dem Verkauf verbundenen Bedingungen zuzustimmen, hat die Frist verstreichen lassen und setzt damit aus Sicht des VG-Bürgermeisters die Zukunft des Sportplatzes aufs Spiel.

Bitburg/Oberweis. "Ich habe eine hohe Frustrationsschwelle, aber irgendwann ist Schluss", sagt Josef Junk. 39 Jahre lang sei er Polizist gewesen, und er habe in dieser Zeit viele Konflikte lösen müssen. "Doch so etwas wie Oberweis habe ich noch nicht erlebt", erklärt der Bürgermeister der Verbandsgemeinde (VG) Bitburg-Land. Mehr als 50 Gespräche habe er seit seinem Amtsantritt vor zweieinhalb Jahren wegen Oberweis geführt. Und am heutigen Montag stehe erneut ein Gespräch mit Vertretern der Ortsgemeinde an. Es ist sicher nicht das letzte Gespräch. Doch es ist das erste, das nun unter neuen Voraussetzungen stattfindet. So hat der Werksausschuss in einer nichtöffentlichen Sitzung vor wenigen Tagen nach Auskunft des Verwaltungschefs einstimmig beschlossen, dem Verbandsgemeinderat den Verkauf des Freibads sowie des Campingplatzes an den derzeitigen Betreiber des Campings (Familie Köhler) zu empfehlen. Und dass der VG-Rat in seiner Sitzung am Donnerstag, 28. Juni, dieser Empfehlung nachgehen wird, ist sehr wahrscheinlich. Nicht zuletzt deshalb, weil das Freibad allein im vergangenen Jahr erneut einen Verlust von rund 200 000 Euro erwirtschaftet hat.
Das Schwimmbad bekäme Familie Köhler deshalb auch besonders günstig. Und zwar für einen Euro. Für den Campingplatz liegt der mit dem potenziellen Käufer vereinbarte Preis bei 300 000 Euro. Weitere 3677 Euro sind für eine an den Campingplatz angrenzende Waldparzelle vereinbart. Nur der Sportplatz soll auch weiterhin im Eigentum der VG bleiben und der Ortsgemeinde Oberweis bis mindestens 2030 zur Verfügung stehen. Wobei Letzteres von der Zustimmung der Gemeinde abhängt.
Gemeinde äußert sich nicht


Teil der Abmachung zwischen VG, Ortsgemeinde, Pächter und Vereinen, die wiederum auf der Empfehlung des Mediators (siehe Extra) basiert, ist schließlich auch, dass die Ortsgemeinde der Familie Köhler gemeindeeigene Flächen gegen eine Pachtgebühr zur Verfügung stellt. Doch hat die Ortsgemeinde dieser Abmachung nicht zugestimmt und die von der VG gesetzte Frist (6. Juni) verstreichen lassen. Auf TV-Anfrage wollte die Gemeinde dazu keine Stellung nehmen. Man wolle zunächst das (heute vorgesehene) Gespräch abwarten, sagt Marlis Evertz, die erste Beigeordnete in Oberweis. Was sich die Gemeinde von dem Gespräch erhofft, bleibt abzuwarten. Junk ist fest entschlossen, den Verkauf durchzuziehen. "Ich verstehe die Oberweiser nicht", sagt er. "Für die Gemeinde ändert sich doch gar nichts, und die Vereine können den Sportplatz weiternutzen wie bisher." Es sei denn, die Ortsgemeinde willigt der Abmachung nicht ein. In einem Schreiben der VG an Oberweis, in dem der Ortsgemeinde die inzwischen verstrichene Frist gesetzt wird, heißt es, "dass im Falle der Ablehnung unseres Angebots die Gremien der Verbandsgemeinde nach eigenem Ermessen entscheiden werden und gegebenenfalls eigene Flächen innerhalb der Freizeitanlage zur Aufrechterhaltung eines wirtschaftlichen Betriebs des Campingplatzes zur Verfügung stellen." Und mit diesen "eigenen Flächen" ist nichts anderes gemeint als der Sportplatz.Extra

Bis 1975 war die Ortsgemeinde Eigentümerin von Camping- und Sportplatz. Dann ging die Anlage in das Eigentum der VG über, die diese seit 1989 verpachtet. Als 2005 bekannt wurde, dass die VG an den Pächter verkaufen will, forderte die Gemeinde die aus ihrer Sicht unrechtmäßig übertragene Sportstätte zurück. Darauf aber hat sie - so das Urteil des Oberverwaltungsgerichts von 2007, das 2008 vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde - kein Recht. uheExtra

Die VG soll die Anlage an den Pächter Alwin Köhler verkaufen, wobei der Sportplatz, der mitten in dem Freizeitzentrum liegt, aber im Eigentum der VG bleiben soll. Der Sportverein soll für den Platz - ebenso wie die DLRG für das Schwimmbad - Nutzungsrechte zugesichert bekommen. Im Gegenzug soll die Ortsgemeinde dem Pächter auf angrenzenden Grundstücken die Möglichkeit bieten, zusätzliche Parkplätze zu schaffen. Das alles soll mit sogenannten Erbbaurechtsverträgen geregelt werden. uhe

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort