Planung von Baugebieten

Planung von Baugebieten Gemeinden haben die Möglichkeit, Baugebiete von Privaten planen zu lassen. Grundlage dafür ist Paragraph 11 des Baugesetzbuchs. Dort wird ausgeführt, dass die Gemeinden einen städtebaulichen Vertrag mit Privaten abschließen dürfen.

Inhalt des Vertrags kann unter anderem "die Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Maßnahmen durch den Vertragspartner auf eigene Kosten" sein. Die Verantwortung für das Verfahren bleibt aber weiterhin bei der Kommune. In dem Paragraphen heißt es weiter, dass Gegenstand eines städtebaulichen Vertrags auch sein kann, dass die Kosten für Aufwendungen, die den Gemeinden durch die vereinbarte städtebauliche Maßnahme (Bebauungsplan) entstehen, von den Privaten übernommen werden.

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