Dauerthema Windkraft in der Südeifel Der lange Weg zur Windkraft

IRREL/NEUERBURG · Wie und wo können in der VG Südeifel künftig neue Windräder gebaut werden? Das entscheidet der VG-Rat heute Abend.

 Die VG Südeifel ebnet durch die Überarbeitung des Flächennutzungsplans den Weg für die Errichtung neuer Windkraftanlagen.

Die VG Südeifel ebnet durch die Überarbeitung des Flächennutzungsplans den Weg für die Errichtung neuer Windkraftanlagen.

Foto: Uwe Hentschel

„Irgendwann muss man das Buch auch mal zumachen“, sagt Wolfgang Thiel. Und der Bauamtsleiter der Verbandsgemeinde Südeifel hofft, dass bei der Sitzung des Verbandsgemeinderats heute in Irrel das letzte große Kapitel dieses Buches beendet werden kann. Heute Abend nämlich wird der Rat darüber entscheiden, ob das, womit sich Verwaltung und Rat die vergangenen sieben, fast schon acht Jahre beschäftigt haben, nun endlich zum Abschluss kommt.

Es geht um die beiden Flächennutzungspläne für Windkraft. Dass es in der VG Südeifel gleich zwei dieser Pläne gibt, liegt schlichtweg daran, dass mit der Erstellung dieser Pläne begonnen wurde, bevor es zur Fusion der beiden ehemals eigenständigen Verbandsgemeinden Irrel und Neuerburg kam.

Einer der wesentlichen Unterschiede dieser beiden Plan-Entwürfe war die von den Gremien festgelegte Abstandsregelung. In der VG Irrel hatte sich der damalige Rat darauf verständigt, dass der Mindestabstand zur örtlichen Bebauung 800 Meter betragen muss, in der ehemaligen VG Neuerburg waren es lediglich 650 Meter. Im Sinne der Gleichbehandlung verständigte sich der Rat der VG Südeifel schließlich auf einen einheitlichen Mindestabstand von 750 Metern. Das allerdings war nicht im Sinne der Landesregierung. Nur wenige Monate nach dem Beschluss des VG-Rats kündigte die neue Landesregierung mit der bevorstehenden Überarbeitung des Landesentwicklungsprogramms eine Verschärfung der Kriterien an. Dazu gehörte auch die Vorgabe, dass der Abstand zwischen Wohngebieten und Windkraftanlagen bei mindestens 1000 Metern liegen muss.

In der VG Südeifel hat man es darauf ankommen lassen und die Plan-Entwürfe zur Genehmigung eingereicht. Letztere wurde aber nicht zuletzt aufgrund der zu geringen Abstandswerte nicht erteilt. Worauf die VG eine Klage einreichte, diese dann aber wieder zurückzog und schließlich doch entschied, die Pläne entsprechend der Landesvorgaben zu überarbeiten. Und diese Pläne wurden dann erneut öffentlich ausgelegt. Alle Behörden, Verbände, Organisationen und Bürger hatten im vergangen Herbst erneut die Möglichkeit, ihre Bedenken und Einwände schriftlich einzureichen. Und das von dieser Möglichkeit reger Gebrauch gemacht wurde, zeigt der Umfang der Stellungnahmen. Allein für den Flächennutzungsplan der Alt-VG Irrel umfassen die aus der Bevölkerung eingereichten Bedenken und die von der Verwaltung dazu ergänzten Kommentierungen weit mehr als 700 Seiten.

Das, wozu sich die Bürger mit Blick auf die Ausweisung neuer Vorrangflächen für Windkraftanlagen äußern, reicht von zurückhaltend formulierten Bedenken bis hin zu harten Vorwürfen. So werden beispielsweise allgemein die Zerstörung der Natur durch großflächige Rodungen, die Gefährdung zahlreicher Tierarten, die Störung des Landschaftsbilds, die Folgen für den Tourismus oder aber die gesundheitlichen Folgen durch Lärm und Schattenwurf mehrfach thematisiert. Andere befürchten, dass es durch den Bau von Windrädern in der Umgebung zum Wertverlust ihrer Immobilien kommen kann und dass die Sorgen der Bürger den Interessen privater Investoren untergeordnet würden. Und wieder andere üben massive Kritik an dem von einem Planungsbüro erarbeiteten Umweltbericht. In diesem Bericht wurde unter anderem untersucht, inwieweit sich bei bestimmten Ortschaften aufgrund der bereits vorhandenen Windräder im Sichtfeld durch den Bau weiterer Anlagen eine Umzingelungs-Wirkung ergeben könnte.

„Bei einem solchen Vorhaben stellt sich immer die Frage, inwieweit man sich bei bestimmten Dingen im subjektiven oder objektiven Bereich bewegt“, sagt Bauamtsleiter Thiel. Und in gewissen Fällen sei es schwierig, die Grenze zwischen beidem zu ziehen. Was die Sichtfeldanalyse und die mögliche Umzingelungs-Wirkung betreffe, so gebe es dazu nun mal weder rechtliche Vorgaben noch absolut messbare Werte, erklärt Thiel.

Die Sichtfeldanalyse habe die Ortslage als Ganzes in den Blick, erhebe aber nicht den Anspruch, Gültigkeit für jeden Einzelstandort zu haben, heißt es dazu auch seitens der Verwaltung in der Stellungnahmen-Sammlung.

Bei der Sitzung heute Abend geht es vor allem darum, über all diese Stellungnahmen und die Ergänzungen der Verwaltungen abzustimmen. Und damit nicht jeder einzelne Einwand vorgetragen werden muss, hatten die Ratsmitglieder gut zwei Wochen Zeit, einen Blick auf sämtliche Stellungnahmen zu werfen. „Wir werden dann in der Sitzung mit einer Präsentation die wesentlichen Punkte behandeln. Danach haben die Ratsmitglieder die Möglichkeit, auf einzelne Punkte einzugehen“, so Thiel. Stimmt der Rat den beiden Flächennutzungsplan-Fortschreibungen zu, sind die Gemeinden der VG Südeifel dran. Auch sie müssen den Plänen zustimmen. Benötigt wird die Zustimmung aus mindestens der Hälfte aller Gemeinden, die wiederum mindestens zwei Drittel der Bevölkerung repräsentieren müssen. Ziel der Verwaltung ist es, die Abstimmung in den Gemeinden noch vor der Kommunalwahl Ende Mai durchzuziehen. Sollte die Mehrheit in den Gemeinden aber nicht zustande kommen, so läge der Ball wieder beim VG-Rat. Der könnte dann mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit den Plan-Entwurf endgültig verabschieden. Der letzte Schritt ist dann noch die Genehmigung durch die Kreisverwaltung. „Wir gehen davon aus, dass die Kreisverwaltung die Genehmigung auch erteilen wird“, sagt der Bauamtsleiter. „Hätten wir Bedenken, würden wir entsprechend agieren.“

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