Prozess Marihuana in Rollladen und Tupperdose

Trier (f.k.) · Das Landgericht Trier hat den Prozess gegen eine Rauschgifthändlerbande aus dem Hunsrück fortgesetzt. Der Vorrat an Zeugen scheint unerschöpflich zu sein.

Landgericht Trier: Prozess gegen Hunsrücker Rauschgifthändler
Foto: Daniel Karmann

Eine Socke voll Gras (Marihuana) im Rollladenkasten, eine Tupperdose voll davon in der Küchenschublade, und dann ging es weiter im Obergeschoss...“ – eine Kriminalbeamtin, die bei der Hausdurchsuchung im kleinen Hunsrück­ort bei Morbach mitgewirkt hatte, berichtet. Da staunt sogar der Vorsitzende Richter Armin Hardt: „Rauschgift im Rollladenkasten, das hab‘ ich auch noch nicht gehört.“

Es ist der dritte Tag im Verfahren gegen vier Männer und eine Frau, denen Betäubungsmittelhandel im großen Stil mit „Importware“ aus Frankreich vorgeworfen wird. Es geht hier um Dimensionen bis in den Kilo- und Zentnerbereich. Der Absatzmarkt erstreckte sich über den Westlichen Hunsrück bis in den Wittlicher Raum.

Die vier Männer hatten schon am ersten Verhandlungstag eine Reihe von Anklagepunkten eingeräumt. Die mitangeklagte Frau hingegen verneint. Sie sei unwissentlich über ihren Freund – den Kopf der Gruppe – in die Geschichte hineingezogen worden.

Es ist ein komplexer Fall, bei dem man nur schwer die Übersicht behält bei ständig wechselnden Tatorten, an denen in ebenso wechselnder Besetzung die Geschäfte über die Bühne gingen. Die Kammer hat viele ehemalige Abnehmer als Zeugen geladen – aber die haben selbst ein Problem. Etwa dass auch gegen sie schon Verfahren laufen oder sie bereits wegen Rauschgift- oder anderer Delikte in Haft sitzen.

Allerdings hatte die Polizei von Anfang 2017 bis Anfang 2018 ein großes Aufgebot im Einsatz, um dem Händlerring auf die Schliche zu kommen. Davon berichten die mitwirkenden Beamten: Einer etwa hat ein sichergestelltes Auto durchsucht und ist dabei auf Drogen gestoßen – „die waren aber nicht profimäßig versteckt“ –, eine Beamtin berichtet von versteckten Messern und einer Pistole an einem anderen Ort, aber „wir haben dort keine Drogen gefunden“, Handydaten wurden ausgewertet oder Hinweisen von Nachbarn im Hunsrückdorf nachgegangen. Etwa, als einigen Anwohnern der rege Geschäftsbetrieb, das ständige Kommen und Gehen vor dem Haus des Hauptangeklagten aufgefallen war.

Ein Kripobeamter erläutert den Ablauf von Observierungen. Und er war nicht der einzige „Schatten“, der die Aktivitäten der Gruppe unbemerkt begleitete. Glaubt man den amtlichen Zeugen, standen die Angeklagten gegen Ende 2017 bereits ständig unter Beobachtung. Und Hinweise verdichten sich, dass einer der Angeklagten auch Drogen an Minderjährige verkauft haben könnte. Der Betroffene: „Ich habe da etwas an eine Gruppe verkauft, die sahen alle älter aus. Habe mir keinen Personalausweis zeigen lassen.“ Eine junge Zeugin (15) lehnt nach der Belehrung die Aussage ab, weil sie sich nicht selbst belasten will. Ihre gleichaltrige Freundin erklärt, dass man sich mit einem der Angeklagten mehrfach getroffen habe, sie aber im Hintergrund geblieben sei. Die  Auswertung ihres Handys spricht aber gegen so viel Zurückhaltung.

Die Verhandlung wird am 26. November, 9 Uhr, fortgesetzt. An diesem Tag sind die Plädoyers von Anklage und Verteidigung vorgesehen.

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