Bund braucht Land für Straßenbau

Konz/Wasserliesch/Tawern · Der Bau der 20 Millionen Euro teuren Ortsumgehung für Konz-Könen soll noch in diesem Jahr starten. Zurzeit kaufen Landesbehörden im Auftrag des Bundes die Grundstücke. Das komplizierte Verfahren erstreckt sich noch lange über den Baustart hinaus.

Konz/Wasserliesch/Tawern. Die Finanzierungszusage der Bundesregierung für den Bau der B 51-Ortsumgehung Konz-Könen (B 51neu) ist schon seit Dezember 2010 da. Schon im Februar gab es mehrere Bürgerversammlungen, um die Menschen in den umliegenden Orten über den langwierigen Bauprozess zu informieren (der TV berichtete). Im Moment sieht es so aus, als geschehe nichts weiter bei dem 20-Millionen-Euro-Projekt. Dieser Eindruck trügt jedoch.
Das Dienstleistungszentrum ländlicher Raum (DLR) erwirbt derzeit die benötigten Grundstücke im Auftrag des Bundes. Zehn bis 15 Prozent der für die Trasse erforderlichen 100 Hektar haben bisher den Besitzer gewechselt. 100 Hektar entsprechen etwa der Fläche von 130 Fußballfeldern.
"Das ist ein sehr mühsames Verfahren", sagt Jürgen Hubert vom DLR. "Eigentum ist in Deutschland besonders geschützt (siehe Extra zum rechtlichen Hintergrund)." Zuerst muss er die Eigentümer und deren Telefonnummer herausfinden. Diese wüssten häufig noch nicht, was sie für ihr Grundstück wollten - Land oder Geld.
Zwar würden die wenigsten Flächen landwirtschaftlich genutzt, aber viele Landbesitzer haben einen emotionalen Bezug zu ihren Flächen, ergänzt Guido Wacht, der sich beim LBM um das Projekt kümmert. Ein Problem im Falle der B 51neu sei zudem die kleinteilige Parzellenstruktur.
In dem Gebiet wurde noch kein Flurbereinigungsverfahren gemacht. Die Kleinteiligkeit resultiert laut DLR und LBM noch aus der napoleonischen Zeit. Der "Code Napoleon" schrieb die sogenannte Realteilung vor. Das bedeutete, dass jeder Nachkomme das gleiche Recht auf Land hatte. Dadurch kam es in vielen Teilen Deutschlands - auch bei Konz-Könen - zu einer Zersplitterung des Landbesitzes.
Für die B 51neu bedeutet das, dass sich der DLR nur für die Trasse mit 550 Eigentümern von 750 teilweise sehr kleinen Flurstücken beschäftigen muss. Das gesamte Flurbereinigungsgebiet umfasst sogar 370 Hektar, die in 2200 Grundstücke von 736 Eigentümern aufgeteilt sind.
Je nach Wert ihres Bodens bekommen die Eigentümer bis zu 1,35 Euro für einen Quadratmeter. DLR und LBM orientieren sich dabei laut Wacht an Gutachten, die den Wert des Bodens und früher bezahlte Quadratmeterpreise berücksichtigen.
"Wir können hier keine Spekulationsblase aufblühen lassen", sagt Wacht. Gleichwertiger Boden werde gleichwertig bezahlt, egal zu welchem Zeitpunkt.
"Wir werden zum Spatenstich nicht 100 Prozent der Flächen haben", sagt Wacht. Das sei aber nicht schlimm, da sich die Reihenfolge beim Flächenkauf nach dem Bauablauf richtet. Noch in den Sommerferien würden zum Beispiel die Flächen gekauft, die für das erste Bauwerk gebraucht werden. Schon im Herbst könnte die Arbeiten an der Grünbrücke bei Tawern starten. Danach sind die nächsten Bauwerke an der Reihe (siehe Grafik).
Bis Ende 2013 sollten alle Bauwerke stehen, danach beginnen die Arbeiten an der Trasse.
2014 werden dann die Fahrbahndämme angelegt. Abschließend wird die Straße asphaltiert. Ende 2015 soll die B 51neu für den Verkehr freigegeben werden.Wann eine Enteignung droht: Im Artikel 14 des Grundgesetzes ist festgelegt, dass Eigentum verpflichtet und dass sein Gebrauch dem Wohl der Allgemeinheit dienen soll. "Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt", heißt es im Grundgesetz. Und der Bau einer Bundesstraße dient gemeinhin dem Gemeinwohl. Konkret bedeutet das: Der Bau der B 51neu ist wichtiger als das Recht des Einzelnen auf seinen Grundbesitz. Trotzdem sind die Behörden verpflichtet, Grundstückseigentümern angemessene Entschädigungen - Geld oder Land - anzubieten. Erst danach sind sie berechtigt, sich an die rheinland-pfälzische Enteignungsbehörde zu wenden, die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord in Koblenz. "Da muss von unserer Seite nachgewiesen werden, dass wir bis zur letzten Minute verhandelt haben", sagt Guido Wacht vom Landesbetrieb Mobilität. Die SGD-Nord geht dann - wie im Grundgesetz vorgeschrieben - nach dem Landesenteignungsgesetz vor. In der Regel zieht ein Grundstücksbesitzer dabei den Kürzeren. cmk

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