Grimburgs Sanierungsgebiet nimmt Gestalt an

Grimburg · Der Bereich von Grimburg, in dem Hausbesitzer bei einer Instandsetzung ihres Anwesens steuerlich Vorteile genießen, steht fest. Damit ist die Gemeinde bei der Ausweisung des Sanierungsgebiets einen Schritt weiter. Am 19. Januar 2015 soll das Projekt endgültig unter Dach und Fach gebracht werden. Die Begleitumstände bei der einstimmigen Entscheidung in der aktuellen Ratssitzung waren kurios.

 Dieses historische Bauernhaus ist ein gutes Beispiel dafür, wie ein Gebäude mit Hilfe der Vorteile eines Sanierungsgebietes bald in frischem Glanz erstrahlen könnte. TV-Foto: Herbert Thormeyer

Dieses historische Bauernhaus ist ein gutes Beispiel dafür, wie ein Gebäude mit Hilfe der Vorteile eines Sanierungsgebietes bald in frischem Glanz erstrahlen könnte. TV-Foto: Herbert Thormeyer

Grimburg. Mit Jürgen Loch und Herbert Arm sitzen auf einmal nur noch zwei Mitglieder des Grimburger Gemeinderates am Tisch. "Der Rest von uns ist wegen verwandtschaftlicher Beziehungen mit den Besitzern der Anwesen befangen und darf deshalb nicht mitabstimmen", erklärt Ortsbürgermeister Franz-Josef Weber in der Sitzung, in der es um die Abgrenzung des geplanten Sanierungsgebietes im 470-Einwohner-Ort geht.
Steuerliche Vorteile


Diplom-Ingenieur Hubert Schu aus Thalfang stellt den abgesteckten Bereich erneut vor. In einer vorangegangenen Bürgerversammlung war es zu Diskussionen darüber gekommen, welche Hausbesitzer noch in den Genuss von steuerlichen Vorteilen und Zuschüssen kommen und welche nicht. Arm stimmt für die Beibehaltung der vorgeschlagenen Planung, Loch enthält sich. "Somit ist die Abstimmung einstimmig", stellt Ortschef Weber nicht ohne Grinsen fest, denn hier kann "einstimmig" wörtlich genommen werden.
Vorausgegangen war die Untersuchung des Gebietes nach Kriterien wie Leerstände und Bauten mit erheblichen Mängeln (siehe Extra), die vom Planer festgestellt werden. "Es besteht fast überall in Grimburg Sanierungsbedarf", weiß Architekt Schu. Es gehe jedoch vor allem um eine zusammenhängende Baustruktur und um Ortsbild prägende Gebäude. Diese Planung fließt in einer Satzung ein, die am 19. Januar um 19.30 Uhr im Grimburger Bürgerhaus vom Rat beschlossen wird. Bis dahin müssen die Träger öffentlicher Belange, zum Beispiel der Forst, Stellungnahmen dazu abgeben.
"Es geht nicht darum, Häuser auf Vordermann zu bringen", grenzt Winfried Welter vom Bauamt der Verbandsgemeinde Hermeskeil das Projekt zu Vorhaben ab, bei denen die Heizung, das Dach oder die Fassade erneuert werden. Es müsse ein echter baulicher Missstand vorliegen. Um diesen zu beseitigen und ein historisches Haus wieder in einen bewohnbaren Zustand zu bringen, werde jeder einzelne Bauherr umfassend beraten. Denn: "Schließlich muss der Antrag ans Finanzamt die Unterschriften des Planers und der Genehmigungsbehörden Kreis und ADD tragen." Außerdem werde in jedem Einzelfall geprüft, ob es neben den steuerlichen Vorteilen noch Zuschussmöglichkeiten gibt.
Auffallend viele infrage kommende Häuser liegen im Ortskern von Grimburg. "Das Alter der Bewohner ist kein Kriterium", macht Winfried Welter klar.
Die Zeit drängt, denn die aktuelle Förderperiode des Leader-Programms der Europäischen Union läuft bald aus. "Die Planungskosten von rund 12 000 Euro müssen bis Ende Februar abgerechnet sein", weiß der Geschäftsführer der Lokalen Arbeitsgruppe (LAG) Erbeskopf, Werner Haubrich. Die EU übernimmt die Hälfte. Weitere 3000 Euro kommen aus der Stiftung Zukunft des Kreises Trier-Saarburg. Den Rest trägt die Ortsgemeinde.
Extra

Parallel zu Grimburg werden in Hermeskeil und Rascheid Sanierungsgebiete ausgewiesen. Auch hier drängt die Zeit wegen der Förderung der Planungskosten durch das Lea der-Programm der Europäischen Union (EU). In allen diesen Gebieten gilt die Vorschrift des Paragrafen 136 des Baugesetzbuches: Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sind Maßnahmen, durch die ein Gebiet zur Behebung städtebaulicher Missstände wesentlich verbessert oder umgestaltet wird. Städtebauliche Missstände liegen vor, wenn das Gebiet nach seiner vorhandenen Bebauung oder nach seiner sonstigen Beschaffenheit den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse oder an die Sicherheit der in ihm wohnenden oder arbeitenden Menschen nicht entspricht oder das Gebiet in der Erfüllung der Aufgaben erheblich beeinträchtigt ist, die ihm nach seiner Lage und Funktion obliegen. doth

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